
Luft-Luft-Wärmepumpen werden seit Inkrafttreten der BEG im Januar 2021 gefördert. Am 01.01.2023 änderten sich jedoch die technischen Mindestanforderungen der BEG EM für Wärmepumpen. In der dafür formulierten Förderrichtlinie vom 09.12.2022, die die Änderungen inklusive der technischen Mindestanforderungen zusammenfasst, galten Luft-Luft-Wärmepumpen – wie DAIKIN VRV Geräte – zunächst weiterhin als förderfähig. Doch unklare Spezifikationen und Anforderungen an diese Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen führten in der Praxis dazu, dass ein rechtssicheres Beantragen der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen ohne ergänzende Klarstellung durch das BAFA und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht möglich sind. Darüber informiert der FGK in seiner Pressemeldung vom 10. Februar 2023.
Streitigkeiten beim späteren Nachweis sollen vermieden werden
Bei einem Branchengespräch des FGK mit dem BAFA am 06.02.2023 ist in Übereinkunft mit den Geräteherstellern beschlossen worden, die Beantragung der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Durch diese einschneidende Maßnahme des BAFA sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der augenblicklich nicht geklärten Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden.
Hintergrund dieser Maßnahme sind Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle. Seitens des BAFA wird die Netzdienlichkeit als erfüllt betrachtet, wenn unter Punkt 8.24 der Liste der technischen FAQ mindestens die Kriterien des aktuellen „SG Ready Regulariums (V 2.0)“ oder „VHP Ready 4.0 Spezifikation“ erfüllt werden.
Eine Lösung für die Wiederaufnahmen der Förderung wird gesucht
Erklärtes Ziel des BAFA ist es, dass Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen werden. Um Klarheit bei den Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit im Rahmen der BEG und bei der späteren Nachweisführung herbeizuführen, arbeiten der FGK, das BAFA und das BMWK aktuell um eine entsprechende Aufnahme des „FGK Status-Reports 60“ in die Liste der technischen FAQ.
Förderfähige Wärmepumpen müssen laut BEG seit dem 01.01.2023 über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Damit sollen Lastspitzen im Netz vermieden werden, indem die aufgenommene Leistung der Wärmepumpe bei Netzengpässen begrenzt wird bzw. bei Netzüberschüssen die Leistung einer Wärmepumpe über die Schnittstellen hochgefahren und die Energie im Wärme- oder Warmwasserspeicher gespeichert wird. Da bei Luft-Luft Wärmepumpen kein zusätzlicher Speicher angeschlossen ist, sondern das Gebäude oder der einzelne Raum als Speicher dient, ist eine Ansteuerung, wie SG Ready sie vorsieht, nicht möglich. Die für Luft-Luft Wärmepumpen mögliche Ansteuerung wurde seitens des FGK im Status-Report 60 definiert. Der FGK hatte im Jahr 2022 das BMWK und das BAFA rechtzeitig darauf hingewiesen, dass eine separate Betrachtung für Luft-Luft Wärmepumpen beim Thema Netzdienlichkeit notwendig ist. Die gleiche unklare Situation trifft auch auf die Forderung der Richtline zu, dass ein Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 für Luft-Luft Wärmepumpen zu erbringen ist, obwohl diese Richtlinie für Luft-Luft Wärmepumpen keine Anwendung findet.
Vom vorübergehenden Förderstopp im Rahmen der BEG EM sind herstellerunabhängig alle Luft-Luft-Wärmepumpen betroffen.
Luft-Wasser-Wärmepumpen, wie zum Beispiel die Daikin Altherma Geräte oder Kaltwasser-Systeme mit Wärmepumpenfunktion, sind davon nicht betroffen und weiterhin förderfähig. Die aktuell förderfähigen DAIKIN Geräte können Sie direkt im Antragsprozess des BEG auswählen.
Über die weiteren Entwicklungen zur Förderung der Luft-Luft-Wärmepumpen halten wir Sie auf dem Laufenden.