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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen der DAIKIN Airconditioning Germany GmbH Stand 01.01.2022

1  Gegenstand der Garantie

1.1  Die DAIKIN Airconditioning Germany GmbH (nachfolgend „DAIKIN Germany“) gewährt auf neu hergestellte Produkte (im Folgenden auch „Sache“) der Marken DAIKIN und ROTEX, die von DAIKIN Germany in den Verkehr gebracht wurden, zugunsten der Käufer (einschließlich Zwischenhändler und Installationsbetriebe) eine Herstellergarantie, deren Dauer sich - abhängig von Katalog und Produktgruppe - ab dem Tag des Kaufes von DAIKIN Germany wie folgt bemisst:

 

 

 

 

 

Split & VRV

Split

 

 

 

 

 

5 Jahre

Sky Air

VRV

Verflüssiger (ERQ)

Türluftschleier

Luftreiniger

2 Jahre

 

 

 

 

Gewerbekälte

ZEAS, Conveni Pack

5 Jahre

Zanotti-Produkte

 

 

 

2 Jahre

J&E Hall-Produkte

Tewis / Hubbard Produkte

AHT Produkte

Transportkälte

DAIKIN & Zanotti

2 Jahre

 

 

 

Kaltwassersätze und Lüftungsgeräte

Modular L Geräte

3 Jahre

Lüftungsgeräte

2 Jahre

Verflüssiger (ERQ), VAM

5 Jahre

Kaltwassersätze

2 Jahre*

Gebläsekonvektoren

2 Jahre

 

 

 

Heiztechnik

Generelle Garantie (alle Produkte)

2 Jahre

Wärmeerzeuger

2 Jahre / 5 Jahre**

Solar (Kollektor)

5 Jahre

Wärmespeicher

3 Jahre

Wärmeverteilung (Fußbodenheizrohr / Fußbodenplatte)

10 Jahre

Tank / Cisterne (variosystem / variocistern)

5 Jahre

Sicherheitstank (variosafe)

15 Jahre

Ersatzteile

Außerhalb Gewährleistungsdauer des Geräts

1 Jahr

 

 

*Für alle auf Kundenwunsch gefertigten Anlagen (Anlagen ohne abgedruckten Brutto­ preis) gilt: Die Inbetriebnahme des Kaltwassersatzes / der Wärmepumpe durch von DAIKIN autorisiertem Fachpersonal ist Voraussetzung für die Gewährleistung. Die Ge­ währleistungsdauer kann nur bei Bestellung des Erzeugers optional verlängert werden. Voraussetzung für die Verlängerung ist der Abschluss eines Wartungsvertrages für die gesamte Dauer der Gewährleistung.

 

** Voraussetzung: Registrierung der Anlage innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme & Durchführung der jährlichen Wartung durch einen Fachbetrieb

1.2  Die Voraussetzungen des Garantiefalls sind vom Anspruchsteller nachzuweisen, etwa durch die

Kopie einer an ihn gerichteten Originalrechnung oder durch geeignete Unterlagen des/der Vorlieferanten. Sobald ein Anspruchsteller Ansprüche aus dieser Garantie gegenüber DAIKIN Germany erhebt, sind Garantieansprüche der anderen Berechtigten (andere Käufer in der Lieferkette) für dasselbe Produkt ausgeschlossen.

1.3  Diese Garantie gilt nur für Mängel des Produkts und nicht für dadurch verursachte Folgeschäden. Sie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und schränkt keine gesetzlichen Ansprüche des aus der Garantie Berechtigten gegen DAIKIN Germany bzw. gegen den Verkäufer ein, insbesondere keine Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist grundsätzlich die Abwicklung über die Lieferkette, so dass der Garantieantrag für den jeweiligen Anspruchsteller von dem Erstkäufer bei DAIKIN Germany eingereicht wird, an den DAIKIN Germany das beanstandete Produkt unmittelbar verkauft hat.

2 Aktivierung der Garantie

2.1  Die Garantie wird erst mit Aktivierung gegenüber DAIKIN Germany wirksam.

2.2  Bei Wärmeerzeugern setzt die Aktivierung voraus, dass DAIKIN Germany ein durch eine Fachfirma ausgefüllter Installations- und Unterweisungsnachweis innerhalb der ersten 6 Monate nach Inbetriebnahme des Produkts zugeht. Der Nachweis kann per Post (DAIKIN Airconditioning Germany GmbH, Langwiesenstr. 10, 74363 Güglingen, Deutschland), per Fax (+49 (0)7135 103 203), per E-Mail (service-inland@rotex.de) oder digital (via der App „Stand by Me“) übersendet werden.

2.3  Für alle anderen Produkte erfolgt die Aktivierung mit der Rechnungsstellung von DAIKIN Germany an die Fachfirma.

3 Garantiefall

3.1  Der Garantiefall ist das Auftreten eines Sachmangels (im Folgenden: „Mangel“) gemäß der Definition in § 434 des deutschen BGB, sofern der Mangel bzw. der entsprechende Anspruch nicht ausdrücklich durch die nachfolgende Garantiebedingung von der Garantie ausgenommen ist. Kein Garantiefall liegt vor, wenn das jeweilige Produkt sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist.

3.2  Der Anspruchsteller muss nachweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung der Sache an ihn vorhanden bzw. angelegt war. Sofern es sich beim Anspruchsteller um einen Verbraucher i. S. v. § 13 BGB handelt, wird innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang an ihn vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

4 Leistungen im Garantiefall

4.1  Im Garantiefall übernimmt DAIKIN Germany nach seiner Wahl die Reparatur oder die Neu-

/Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache sowie den erforderlichen Ein- und Ausbau. Dies beinhaltet die Verpackungs- und die Versandkosten. Der Anspruchsteller hat aus der Garantie keinen Anspruch auf Lieferung eines mit dem mangelhaften Produkt identischen Produkts. DAIKIN Germany behält sich vor, beanstandete Produkte durch Teile zu ersetzen, die die gleiche Funktion erfüllen, ohne mit dem mangelhaften Produkt nach Modell, Typ, Charge, etc. identisch zu sein. Kann DAIKIN Germany selbst nicht ein geeignetes Teil als Ersatz liefern, behält sich DAIKIN Germany die Lieferung eines Produkts eines Zulieferers sowie alternativ Wertersatz in Geld vor.

4.2  Sofern DAIKIN Germany auf Grundlage dieser Garantie eine Neu-/Ersatzlieferung vornimmt, geht das beanstandete Produkt in das Eigentum von DAIKIN Germany über.

4.3  Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche werden aufgrund dieser Garantie nicht geschuldet.

5 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie

5.1  Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Einhaltung der folgenden Punkte voraus:

a)  Aktivierung der Garantie

Die Garantie muss gemäß obenstehender Ziffer 2 aktiviert worden sein.

b)  Unverzügliche Anzeige

Jeder Mangel muss DAIKIN Germany durch den Erstkäufer (bzw. alternativ einem mit DAIKIN kooperierenden Fachhandwerksbetrieb) unverzüglich gemeldet werden. Dies gilt auch, wenn dieser nicht selbst Anspruchsteller ist, seine Einschaltung bei der Geltendmachung des Anspruchs jedoch nach objektiven Gesichtspunkten möglich und zumutbar ist. Für die Meldung müssen grundsätzlich die dafür vorgesehenen Formulare verwendet werden. Diese können bei jedem Vertriebspartner von DAIKIN Germany und bei DAIKIN Germany angefordert werden.

Jeder Garantieantrag, der ohne Formular oder mit einem nicht vollständig ausgefüllten Formular gemeldet wird, kann im Hinblick auf Garantieansprüche nicht bearbeitet werden („Defekt“ ist z. B. keine ausreichende Angabe eines Reklamationsgrundes; die Angabe der Geräte-Typenbezeichnung und der Seriennummer sind z. B. unbedingt erforderlich).

c)  Fachgerechter Einbau

Voraussetzung für die Garantie ist, dass ein bereits erfolgter Einbau nachweislich von geschultem Personal eines Fachhandwerkbetriebes durchgeführt worden ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Spezialwerkzeugs und gem. den Einbau- und Wartungsvorschriften von DAIKIN Germany. Eine dem Produkt beigefügte Einbauanleitung ist zu beachten. Wenn der Einbau nicht dem allgemein anerkannten Stand der Technik entspricht, bestehen keine Ansprüche aus dieser Garantie, unabhängig vom jeweiligen Ursachenzusammenhang.

d)  Wartung, Inspektionen und Reparaturen

Alle bereits verbauten Produkte müssen den von DAIKIN Germany vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und/oder Inspektionen unterzogen worden sein. Für Wartungen, Inspektionen und Reparaturen sind Ersatzteile nach Vorgabe von DAIKIN Germany zu verwenden. Dies muss auf

Anforderung von DAIKIN Germany anhand von entsprechenden Belegen nachgewiesen werden. Sofern der Kunde nachweist, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und/oder Inspektionen bzw. die Verwendung anderer als der empfohlenen Ersatzteile für den Garantiefall nicht ursächlich war, bleiben die Garantieansprüche insoweit erhalten.

e)  Unversehrte Schutzsiegel

Evtl. vorhandene Schutzsiegel und/oder Siegellack zum Schutz vor unsachgemäßen Eingriffen dürfen nicht verletzt und/oder beschädigt worden sein.

5.2  Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht berücksichtigt bzw. eingehalten werden, behält sich DAIKIN Germany vor, den Antrag abzulehnen oder nur Wertersatz zu leisten und dabei einen prozentualen Abzug einzubehalten. Die Höhe des Abzuges liegt im Ermessen von DAIKIN Germany, wird jedoch 35 % des Neuwertes nicht übersteigen.

6 Verschlechterung nach Gefahrübergang

Von der Garantie ausnahmslos ausgeschlossen sind zudem Verschlechterungen der Produkte nach Gefahrübergang, insbesondere durch:

a)  normalen Verschleiß der Produkte,

b)  unsachgemäße oder sorgfaltswidrige Behandlung und Lagerung,

c)  Natur- und Umwelteinflüsse,

d)  fehlerhaften Einbau, fehlerhafte Einstellung und/oder fehlerhafte Wartung sowie jeden anderen Fehlgebrauch,

e)  unsachgemäße Nutzung,

f)  Veränderung der ursprünglichen Form und/oder Funktion der Sache.

7 Keine Garantieverlängerung bei Erhalt von Leistungen aus der Garantie

Die Laufzeit der Garantie verlängert sich nicht durch die Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie. Sie beginnt insbesondere nicht neu zu laufen für Produkte, die aufgrund der Garantie als Ersatz geliefert wurden. Für diese läuft die Restgarantie des ursprünglich gekauften bzw. verbauten Produktes weiter.

8 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche

Gesetzliche Gewährleistungsrechte eines Käufers gegenüber dem Verkäufer werden von dieser Garantieerklärung nicht berührt. Sie bestehen uneingeschränkt und unabhängig von der Geltendmachung der Garantie.

9 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf Deutschland beschränkt.

10 Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung

Dieser Garantievertrag unterfällt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Außer gegenüber Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB ist der vereinbarte Gerichtsstand der Firmensitz von DAIKIN Germany.

11 Garantiegeber

Diese Garantie wird gewährt durch die

DAIKIN Airconditioning Germany GmbH Inselkammerstraße 2

82008 Unterhaching, Deutschland.

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