Seit Januar 2024 gilt eine neue Regelung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse gemäß § 14a EnWG. Sie betrifft Anlagen ab 4,2 kW, die seit dem 01.01.2024 in Betrieb sind, und zielt darauf ab, Netzanschlüsse zu vereinfachen und Netzentgelte zu senken, indem Anlagen bei hoher Netzauslastung steuerbar gemacht werden.