Förderung von DAIKIN Wärmepumpen
- Produktkombinationen: Nur die von DAIKIN freigegebenen Kombinationen erfüllen dietechnischen Mindestanfoderungen für Luft-Luft Wärmepumpen im Rahmen der BEGFörderung. Abweichende Kombinationen der hier aufgelisteten Geräte, sind nicht förderfähig.
- Die Förderbedingungen erreichen nur Innen – und Außengerätekombinationen die abdem Jahr 2024 bestellt wurden.
- Optionales Zubehör: Zusätzliche Optionen müssen installiert und eingerichtet werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
- BEG-Förderanforderungen: Beachten Sie die allgemeinen BEG-Förderanforderungen,um zu überprüfen ob Ihr Bauvorhaben einen Anspruch auf die Förderung hat.
- Verantwortung für Anträge: Die Verantwortung für Förderanträge oder deren Bearbeitung liegt nicht bei DAIKIN.
- Das Außengerät muss mit der vollständigen Gerätebezeichnung im Antragsprozess der Förderung auswählbar sein.
- Die gewählten Geräte müssen vollständig übereinstimmen, mit den von DAIKIN freigegebenen Gerätekombinationen.
- (nur ≤ 12 kW)Der Energielabelgenerator liefert lediglich die Energieeffizienz für technisch mögliche Kombinationen. Kombinationen die kein Ernergielabel ausgeben, können nicht gefördert werden.
- Das Energielabel stellt keine Garantie für die Gewährung von Fördermitteln dar. Die Genehmigung von Förderanträgen liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.
Wichtige Informationen
Um die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen, sind nur spezifische Kombinationen von Innen- und Außengeräten förderfähig, welche mit optionalen Zubehör eingerichtet werden müssen.
- Die Datenaufzeichnung und -visualisierung der Energiewerte erfolgt über die DAIKIN Onecta App (Online-Controller optional BRP069C81 / BRP069C82). Eine Registrierung in der App ist erforderlich.
- Die Netzdienlichkeit (EnWG §14a) wird durch die Zusatzplatine (Außengeräteabhängig SB.KRP58M51 (RZA-D) o. SB.KRP58M52 (RZAG + RZASG) gewährleistet.
- Eine dauerhafte Internetverbindung ist notwendig
Alle hier genannten Optionen sind notwendig und müssen installiert werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
Eine detaillierte Liste, mit allen verfügbaren förderfähigen Kombinationen (Innen- und Außengeräte), finden Sie im Absatz „Liste der förderfähigen Geräte“.
Übersicht der notwendigen Optionen

Liste der förderfähigen Gerätekombinationen
Erforderliche Schritte bei der Geräteauswahl
Für Luft-Luft Wärmepumpen größer 12kW
- Außengerät + Innengerät + Optionen aus der obigen Liste auswählen
- Antrag zur Förderung stellen und gewähltes Außengerät in der Liste der Liste der förderfähigen Luft-Luft Wärmepumpen auswählen.
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, Anlage inkl. der Optionen vom Fachbetrieb installieren und einrichten lassen.
- Der Fachbetrieb bestätigt nach erfolgter Installation, die BEG konforme Ausführung.
Für Luft-Luft Wärmepumpen kleiner 12kW
- Außengerät + Innengerät + Optionen aus der obigen Liste auswählen
- Bei der Antragsstellung muss ein Energielabel hochgeladen werden. Dieses muss unter Lot 10 | Daikin mit der vollständigen Typenbezeichnung erstellt werden. Die gewählte Kombination muss eine min. Energieeffizienz im Heizbetrieb von A++ (Mitteleuropäische Klimazone) erreichen.
Abweichende Kombinationen der DAIKIN Liste sind nicht förderfähig, auch wenn diese A++ erreichen. Es muss sich um eine von DAIKIN freigegebene Gerätekombination handeln, ansonsten besteht kein Anspruch auf die Förderung. - Antrag zur Förderung stellen und gewähltes Außengerät in der Liste der Liste der förderfähigen Luft-Luft Wärmepumpen auswählen.
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheid, Anlage inkl. der Optionen vom Fachbetrieb installieren und einrichten lassen.
- Der Fachbetrieb bestätigt nach erfolgter Installation, die BEG konforme Ausführung.
Förderung für DAIKIN Wärmepumpen – Kombinationen (Innen- und Außengerät) nach den Voraussetzungen des BEG ab 01.01.2023
Produktkombinationen (Innengerät und Außengerät)
Auf der Homepage des Bafa sind nur Außengeräte gelistet. Die zu diesen Außengeräten passenden, förderfähgen Kombinationen (Innen- und Außengeräte) inklusive dem für die Förderung notwendigen Zubehör sind auf www.daikin.de/foerderung zu finden – davon abweichende Kombinationen sind nicht förderfähig. Darüber hinaus müssen die DAIKIN Innen- und Außengerätkombinationen ab dem Jahr 2024 erworben worden sein.
BEG – Fördervoraussetzungen allgemein
Beachten Sie stets die BEG–Fördervoraussetzungen, um zu überprüfen, ob Ihr Bauvorhaben generell einen Anspruch auf Förderung hat. Aktuelle Details finden Sie auf der Homepage der KfW (www.kfw.de).
Verantwortung für die Anträge
Die Verantwortung für die Förderanträge, insbesondere deren Bearbeitung und Erfolg, liegt beim Antragsteller selbst und nicht bei DAIKIN. DAIKIN übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass eine uneingeschränkte Förderfähigkeit der Kombinationen gegeben ist.