Zum Hauptinhalt wechseln

Profitieren Sie von unserem umfassenden Portfolio im Bereich energetischer Sanierung von Gebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

BEG Förderung und Bonusmöglichkeiten für Wärmepumpen

Grundförderung und Förderhöchstsatz

Grundförderung (30%): Ein Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien sichert Ihnen 30% Grundförderung.

Förderhöchstsatz (bis zu 70%): Durch die Kombination von Grundförderung und Bonusförderungen können Sie einen Förderhöchstsatz von bis zu 70% erreichen.

 

Bonusförderungen im Überblick

Klimageschwindigkeits-Bonus (20%): Ersetzen Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung, und sichern Sie sich einen Bonus von 20%. Dieser Bonus fördert nicht nur die Umstellung auf erneuerbare Energien, sondern beschleunigt auch den Prozess hin zu nachhaltigen Heizlösungen.

Einkommens-Bonus (30%): Haushalte mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen bis zu 40.000 Euro können zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30% beantragen.

Effizienz-Bonus (5%): Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder ein natürliches Kältemittel verwenden, erhalten einen 5%igen Effizienz-Bonus.

Stand 01.02.2024

Förderdetails und Bedingungen

Es ist wichtig zu beachten, dass förderfähige Kombinationen von DAIKIN freigegeben sein müssen (diese sind auf den jeweiligen Produktseiten zu finden). Zusätzliche Optionen müssen gemäß den Produktrichtlinien installiert werden.

Die Gesamtsumme der Förderung hängt von den förderfähigen Kosten ab. Die allgemeinen Anforderungen der BEG sind zu beachten und einzuhalten. Aktuelle Informationen zu Förderbedingungen und Förderrahmen der BEG, finden Sie auf der KfW-Webseite und auf der BMWK-Webseite.