Zum Hauptinhalt wechseln

DAIKIN Luft-Luft-Wärmepumpen als Split-Systeme sind förderfähig im Rahmen der BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude).

Förderung von DAIKIN Wärmepumpen

  • Produktkombinationen: Nur die von DAIKIN freigegebenen Kombinationen erfüllen die technischen Mindestanfoderungen für Luft-Luft Wärmepumpen im Rahmen der BEG-Förderung. Abweichende Kombinationen der hier aufgelisteten Geräte sind nicht förderfähig.
  • Die Förderbedingungen erreichen nur Innen– und Außengerätekombinationen, die ab dem Jahr 2024 bestellt wurden.
  • Optionales Zubehör: Zusätzliche Optionen müssen installiert und eingerichtet werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen.
  • BEG-Förderanforderungen: Beachten Sie die allgemeinen BEG-Förderanforderungen, um zu überprüfen, ob Ihr Bauvorhaben einen Anspruch auf die Förderung hat.
  • Verantwortung für Anträge: Die Verantwortung für Förderanträge oder deren Bearbeitung liegt nicht bei DAIKIN.
  • Das Außengerät muss mit der vollständigen Gerätebezeichnung im Antragsprozess der Förderung auswählbar sein.
  • Die gewählten Geräte müssen vollständig übereinstimmen, mit den von DAIKIN freigegebenen Gerätekombinationen.
  • nur ≤ 12 kW: Der Energielabelgenerator liefert lediglich die Energieeffizienz für technisch mögliche Kombinationen. Kombinationen, die kein Ernergielabel ausgeben, können nicht gefördert werden.
  • Das Energielabel stellt keine Garantie für die Gewährung von Fördermitteln dar. Die Genehmigung von Förderanträgen liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.

Wichtige Informationen

Um die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen, sind nur spezifische Kombinationen von Innen- und Außengeräten förderfähig, welche mit optionalen Zubehör eingerichtet werden müssen.

  • Die Datenaufzeichnung und –visualisierung der Energiewerte erfolgt über die DAIKIN Onecta App (Registrierung ist erforderlich, Hardware ist im Gerät integriert).  
  • Die Netzdienlichkeit wird durch den HomeHub Controller (EKRHH) gewährleistet
  • Um die Auflagen vom EnWG §14a zu erfüllen, ist zusätzlich, ein bausetiges Energiemanagment System notwendig welches kompatibel ist (z.B. gridX)
  • Eine dauerhafte WiFi-Verbindung ist notwendig

Alle genannten Optionen sind notwendig und müssen installiert werden, um die Förderbedingungen zu erfüllen.

Eine detaillierte Liste mit allen verfügbaren förderfähigen Kombinationen (Innen- und Außengeräte), finden Sie im Absatz  „Liste der förderfähigen Geräte“.

 

Übersicht der notwendigen Optionen

Split BEG

Liste der förderfähigen Gerätekombinationen

Erforderliche Schritte bei der Geräteauswahl

 

  1. Außengerät + Innengerät + Optionen aus der obigen Liste auswählen 
  2. Bei der Antragsstellung muss ein Energielabel hochgeladen werden. Dieses muss unter Lot 10 | Daikin mit der vollständigen Typenbezeichnung erstellt werden. Die gewählte Kombination muss eine Energieeffizienz im Heizbetrieb von mindestens A++ (Mitteleuropäische Klimazone) erreichen und aus einer Kombination der DAIKIN Liste bestehen. Abweichende Kombinationen der DAIKIN Liste sind nicht förderfähig, auch wenn diese A++ erreichen. Es muss sich um eine von DAIKIN freigegebene Gerätekombination handeln, ansonsten besteht kein Anspruch auf die Förderung.
  3. Antrag beim BAFA stellen und gewähltes Außengerät in der Liste der förderfähigen Luft-Luft Wärmepumpen auswählen.
  4. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids: Anlage inkl. der Optionen vom Fachbetrieb installieren und einrichten lassen
  5. Der Fachbetrieb bestätigt nach erfolgter Installation die BEG-konforme Ausführung.

 

Förderung für DAIKIN Wärmepumpen – Kombinationen (Innen- und Außengerät) nach den Voraussetzungen des BEG ab 01.01.2023

 

Produktkombinationen (Innengerät und Außengerät)

Auf der Homepage des Bafa sind nur Außengeräte gelistet. Die zu diesen Außengeräten passenden, förderfähgen Kombinationen (Innen- und Außengeräte) inklusive dem für die Förderung notwendigen Zubehör sind auf www.daikin.de/foerderung zu finden – davon abweichende Kombinationen sind nicht förderfähig. Darüber hinaus müssen die DAIKIN Innen- und Außengerätkombinationen ab dem Jahr 2024 erworben worden sein.

 

BEG – Fördervoraussetzungen allgemein

Beachten Sie stets die BEG–Fördervoraussetzungen, um zu überprüfen, ob Ihr Bauvorhaben generell einen Anspruch auf Förderung hat. Aktuelle Details finden Sie auf der Homepage der KfW (www.kfw.de).

 

Verantwortung für die Anträge

Die Verantwortung für die Förderanträge, insbesondere deren Bearbeitung und Erfolg, liegt beim Antragsteller selbst und nicht bei DAIKIN. DAIKIN übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass eine uneingeschränkte Förderfähigkeit der Kombinationen gegeben ist.

  • Fördermöglichkeiten für Ihre Daikin Heizung & Kühlung

    Profitieren Sie von unserem Portfolio zur energetischen Sanierung von Gebäuden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

  • Förderung Multi Split

    DAIKIN Luft-Luft-Wärmepumpen als Multi-Split-Systeme sind förderfähig im Rahmen der BEG-Förderung