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Erfahren Sie alles rund um die Fördermöglichkeiten für unsere Wärmepumpen der DAIKIN Altherma Serie.

So geht's!

In nur drei Schritten zum Förderzuschuss

 

ACHTUNG! Die Förderung muss grundsätzlich vor Beauftragung des Fachhandwerkers beantragt werden.

Folgende Unterlagen müssen Sie beim Förderservice einreichen (die entsprechenden Formulare finden Sie unter "Downloads"):

  • Fördergeldservice Checkliste mit Auftrag, Vollmacht und Basisdatenblatt
    (vollständig ausgefüllt und unterschrieben)
  • Fachhandwerker Beiblätter
    (vom ausführenden Fachhandwerker ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben)
  • Kopie aller vorliegenden Angebote

Sie können die Unterlagen per E-Mail oder per Post einreichen:

per Mail (zur schnelleren Bearbeitung): foerderservice@fe-bis.de

per Post: febis Service GmbH | Frankfurter Straße 111 | 63067 Offenbach am Main

Sie wurden von Febis über die Bestätigung für die Antragstellung informiert? Perfekt!

Jetzt können Sie den Fachbetrieb Ihrer Wahl beauftragen!

Dieser Schritt erfolg nach Installation und Inbetriebnahme

Um eine Auszahlung der beantragten Fördergelder sicherzustellen, müssen diese nach Umsetzung der Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums abgerufen werden.

Dazu muss nachgewiesen werden, dass bei Einbau und Inbetriebnahme alle Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Reichen Sie dafür folgende Unterlagen beim Fördergeldservice ein:

  • Kopie aller vorliegenden Rechnungen
  • Fachunternehmererklärung
  • "VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich"
    (vom Fachhandwerker ausgefüllt, abgestempelt und unterschrieben)
  • "Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben" aus dem Zuwendungsbescheid

Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Prüfung der Mittelverwendung durch das BAFA.

Downloads

Nutzen Sie jetzt den Förderservice unseres Partners Febis! Einfach richtige Vorlage herunterladen und entsprechende Unterlagen einreichen!

Häufig gestellte Fragen

Seit Anfang des Jahres 2024 liegt der Höchstfördersatz bei 70 % der Investionssumme, die aber auf 30.000 € gedeckelt ist.

Der aktuelle Entwurf des neuen Heizungsgesetzes sieht einen Höchstfördersatz von 70 % vor - bei einer maximal geförderten Investitionssumme von 30.000 €.

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundförderung: 30 %
  • Effizienzbonus: 5 %
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 %
  • Einkommensbonus: 30 %
    (greift bei einem Haushaltseinkommen < 40.000 € pro Jahr)

Aus der Praxis

Die Wahl des Heizsystems ist eine wichtige Entscheidung für die nächsten Jahre. Denn etwa 80 % der Energiekosten eines Wohnhauses entfallen auf die Erzeugung von Wärme. Die Heizung macht somit einen großen Anteil in der CO2-Bilanz eines Menschen aus – hier ist der größte Hebel, um umweltfreundlich zu wohnen und gleichzeitig Geld zu sparen. Deshalb empfehlen die DAIKIN Partnerbetriebe allen Kunden, die zukunftssicher und umweltfreundlich Heizen und warmes Wasser erzeugen wollen, eine Wärmepumpe.