Förderung 2023 vs. 2024: Wie der Heizungstausch in Zukunft gefördert werden soll
Das neue Heizungsgesetz: Wir erklären Ihnen den Plan der Bundesregierung für die neue Förderung 2024 im Vergleich zur aktuellen Fördersituation.
Finden Sie heraus, ob sich das Warten auf die neue Förderung lohnt oder warum es trotzdem sinnvoll sein kann, jetzt noch die Förderung zu den aktuellen Bedingungen zu beantragen.
GEG ist eine Abkürzung, die akutell in aller Munde ist: Das Gebäudeenergiegesetz, welches ab 01. Januar 2024 in Kraft treten soll. Mit dieser Regelung will Deutschland die Energiewende im Gebäudesektor einläuten, sowie den Klimaschutz stärken und sich somit auch unabhängiger vom Import fossiler Brennstoffe machen. Doch was bedeutet das für die Verbraucher:innen? Was beinhaltet die neue Förderung und worin unterscheidet sie sich zur aktuellen Gesetzeslage?
Förderung 2023
Mit welchen Fördersätzen Sie bisher rechnen konnten und welche Kosten berücksichtigt werden
Bisher gewährt das Bundesamt für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanzielle Unterstützung für die Sanierung von Bestandsgebäuden durch Einzelmaßnahmen. Seit dem 01. Januar 2023 ist im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Wärmepumpen beim Ersatz einer alten Heizung eine Förderung zu einem Höchstsatz von 40 % möglich. Die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden können maximal 60.000 € pro Wohneinheit für den Heizungstausch betragen.
Die Förderung für 2023 setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Grundförderung
Diese beträgt pauschal 25 % der förderfähigen Projektkosten - Wärmepumpen-Bonus (Bonus für natürliche Kältemittel / GEO)
Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % wird erstattet, wenn die Quellen Wasser, Abwasser und Erdreich für die Wärmepumpe erschlossen werden oder die Wärmepumpe mit einem natürlichem Kältemittel* betrieben wird. - Heizungstausch-Bonus
Wird eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung komplett ausgetauscht, gibt es einen Bonus in Höhe von 10 %.
Die förderfähigen Kosten beinhalten aktuell aber nicht nur die Anschaffungskosten für die Wärmepumpe und deren Installation, sondern auch sogenannte Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen bespielsweise das Entfernen und Entsorgen alter Heizungsanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Verbesserungen am Heizungsverteilungssystem, der Austausch von Heizkörpern oder auch die Installation von Flächenheizungen sowie der Einbau eines Speichers.
Bisher ist noch nicht klar, ob diese Umfeldmaßnahmen auch in der Förderung ab 2024 mit berücksichtigt werden. Sollten Sie einige der oben genannten Maßnahmen umsetzen wollen, kann es sich also durch aus lohnen schnell zu sein und den Förderantrag noch in diesem Jahr einzureichen.
*Als halogenfreie Alternative bietet DAIKIN voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 die neue DAIKIN Altherma 4 H Silent mit dem Kältemittel Propan an. Es gehört zu den Kohlenwasserstoffen und hat in der Kältetechnik die Bezeichnung R-290. Das Kältemittel R-290 hat ein GWP (Global Warming Potential) von 3.
Förderung 2024
Mit welchen Förderungskonzept Sie ab Januar 2024 rechnen können
Zum jetztigen Zeitpunkt diskutiert die Bundesregierung noch das genaue Konstrukt und die Details der neuen Förderung, allerdings sind bereits die groben Komponenten bekannt, die voraussichtlich ab 01. Januar 2024 in Kraft treten werden.
Eine große Veränderung ist beim Höchstfördersatz zu erkennen: Dieser wurde auf 70 % erhöht - allerdings sind im Gegenzug die förderfähigen Kosten auf ein niedrigeres Niveau von maximal 30.000 € begrenzt.
Bekannt sind bisher die folgenden Eckpfeiler der Förderung für 2024:
- Grundförderung
Diese beträgt pauschal 30 % der förderfähigen Projektkosten - Wärmepumpen-Bonus (Bonus für Kältemittel / GEO)
Der bestehende Bonus für natürliche Kältemittel in Wärmepumpen oder für die Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Höhe von 5 % soll bestehen bleiben. - Klima-Geschwindigkeitsbonus
Ergänzend zur Grundförderung soll es einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 25 % geben. Der Bonus wird gewährt für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen. Der Geschwindigkeitsbonus kann nur von Selbstnutzern einer Immobilie in Anspruch genommen werden. Bis zum 31.12.2024 kann der Geschwindigkeitsbonus in voller Höhe geltend gemacht werden. Danach reduziert sich der Fördersatz dann schrittweise. - Einkommensbonus
Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 € ist zusätzlich eine Förderung in Höhe von 30 % möglich. Der Einkommensbonus kann nur für selbst bewohnte Immobilien beantragt werden.
Die obenstehenden Fördersätze greifen neben dem eigentlichen Heizungstausch auch bei Anpassungen an die bestehende Wärmeverteilung bzw. Übergabe enthalten. Wenn weitere Arbeiten an der Gebäudehülle, sogenannte Effizienzmaßnahmen, notwendig sind, wie beispielsweise die Optimierung des bestehendes Heizsystems durch eine Erneuerung der Heizflächen, können diese separat mit bis zu 30 % bezuschusst werden. Auch hier liegt die maximale Fördersumme bei 30.000 €, kann aber auf 60.000 € angehoben werden, wenn ein Sanierungsplan vorliegt. Diese Förderung ist wie folgt aufgeschlüsselt:
- Grundförderung
Diese beträgt pauschal 15 % der förderfähigen Projektkosten - Konjunkturbonus
Nach aktueller Planung soll dieser bei 10 % liegen. - iSFP-Bonus
Bei der Vorlage eines Sanierungsfahrplans gibt es neben der Anhebung der max. förderfähigen Summe noch zusätzlich 5 %.
Auf einen Blick: Förderungen 2023 und 2024 im Vergleich
Die Gegenüberstellung verdeutlicht die Neuerungen der geplanten Förderung.
Auch wenn der Höchstfördersatz ab 2024 wesentlich höher sein wird, so sind die einzelnen Komponenten der Förderung jedoch auch an Voraussetzungen geknüpft, deren Erfüllung individuell geprüft werden muss. Des Weiteren ist die maximale Fördersumme von 30.000 € statt wie bisher von 60.000 € bei der Berechnung zu berücksichtigen.

Schnell sein lohnt sich!
Welche Förderung nun besser ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Das neue Förderprogramm ist noch nicht final beschlossen und somit ist auch noch nicht sicher, ob die Pläne der Bundesregierung auch wie vorgesehen umgesetzt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand sind aber die BEG-Förderung nicht von der ausgerufenen Haushaltssperre betroffen.
Fazit: Die Förderung 2023 bringt Vorteile, wenn die Kosten beim Einbau einer Wärmepumpe bei ca. 45.000 € oder mehr liegen – bei geringeren Kosten kann die Förderung 2024 besser sein, sofern diese wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft tritt.
Wichtig: Für die Geltendmachung der Förderung gilt das Datum der Anstragstellung, nicht das der Umsetzung!
Beispielrechnungen zur Entscheidungshilfe
Aufgrund der verschiedenen Komponenten und Voraussetzungen haben wir für Sie einige Beispielrechnungen zusammengestellt, die Ihnen bei der Entscheidung für eine Förderung helfen sollen.
Wichtig: In den Rechnungen zeigen wir nur beispielhafte Investitionen, die lediglich als Hilfestellung dienen sollen. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem Projekt vor Antragstellung von einem Fachbetrieb beraten.
Bitte beachten Sie, dass die Informationen zur Förderung 2024 von der Bundesregierung noch nicht final beschlossen sind und somit Änderungen unterliegen können.

Verwirrt? Unsicher?
Wir bei DAIKIN wissen um die Komplexität des Förder-Dschungels und unterstützen Sie daher mit unserem kostenlosen Förderservices (in Zusammenarbeit mit unserem Partner Febis). Hierdurch können Sie sich alle möglichen Zuschüsse und zinsgünstigen Förderkredite sichern.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Aktuell werden Wärmepumpen mit einem Fördersatz bis zu 40 % der Investitionssumme bezuschusst.
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Grundförderung: 25 %
- Wärmepumpen-Bonus: 5 %
- Heizungstausch-Bonus: 10 %
Die maximal geförderte Investitionssumme liegt aktuell bei 60.000 €.
Der aktuelle Entwurf des neuen Heizungsgesetzes sieht einen Höchstfördersatz von 70 % vor - bei einer maximal geförderten Investitionssumme von 30.000 €.
Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:
- Grundförderung: 30 %
- Wärmepumpen-Bonus: 5 %
- Klima-Geschwindigkeitsbonus: 25 %
- Einkommensbonus: 30 %
(greift bei einem Haushaltseinkommen < 40.000 € pro Jahr)
Aktuell liegt der Höchstfördersatz bei 40 % der Investitionssumme, die auf maximal 60.000 € gedeckelt ist.
Der neue Entwurf des Gebäudeenergiegesetztes (kurz: GEG) sieht einen Höchstfördersatz von 70 % der Investionssumme vor, die aber auf 30.000 € gedeckelt sein wird. Das GEG tritt voraussichtlich ab Januar 2024 in Kraft.
Dazu kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Ein ausschlaggebendes Kriterium kann aber die zu fördernde Investitionssumme sein, da diese ab Januar 2024 auf 30.000 € gedeckelt ist, aktuell aber bei 60.000 € liegt.
Außerdem ist bisher unklar, ob und wie Umfeldmaßnahmen im neuen Heizungsgesetz berücksichtigt werden.
Wenn Sie an Ihrem Haus neben dem Tausch der Heizungsanlage also weitere Sanierungsmaßnahmen (wie Dämmung oder Erneuerung des Wärmeverteilsystems) vornehmen und auf eine hohe Investitionssumme kommen, kann sich eine Beantragung in 2023 durchaus noch lohnen. Hilfestellung können hier unsere Beispielrechnungen geben.
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