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Neue BEG-Förderung: Wir erklären Ihnen die neue Förderung 2024 -  im Vergleich zur Fördersituation 2023.

 

Finden Sie heraus, welche Förderung Sie jetzt für sich nutzen können.

GEG ist eine Abkürzung, die akutell in aller Munde ist: Das Gebäudeenergiegesetz, welches am 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Mit dieser Regelung will Deutschland die Energiewende im Gebäudesektor einläuten, sowie den Klimaschutz stärken und sich somit auch unabhängiger vom Import fossiler Brennstoffe machen. Doch was bedeutet das für die Verbraucher:innen? Was beinhaltet die neue Förderung und worin unterscheidet sie sich zur bisherigen Lage?

Förderung 2024

Die neuen Sätze im Überblick

Eine große Veränderung ist beim Höchstfördersatz zu erkennen: Dieser wurde auf 70 % erhöht - allerdings sind im Gegenzug die förderfähigen Kosten auf ein niedrigeres Niveau von maximal 30.000 € begrenzt.

Die neue Förderung für 2024 ist wie folgt aufgeschlüsselt:

  • Grundförderung
    Diese beträgt pauschal 30 % der förderfähigen Projektkosten
  • Effizienz-Bonus (Bonus für Kältemittel / GEO)
    Der bestehende Bonus für natürliche Kältemittel in Wärmepumpen oder für die Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme in Höhe von 5 % soll bestehen bleiben.
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus
    Ergänzend zur Grundförderung soll es einen sogenannten Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % geben. Der Bonus wird gewährt für den Austausch alter Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alter Gas-Heizungen. Der Geschwindigkeitsbonus kann nur von Selbstnutzern einer Immobilie in Anspruch genommen werden. Bis zum 31.12.2028 kann der Geschwindigkeitsbonus in voller Höhe geltend gemacht werden. Danach reduziert sich der Fördersatz dann schrittweise alle zwei Jahre um 3 %.
  • Einkommensbonus
    Für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 € ist zusätzlich eine Förderung in Höhe von 30 % möglich. Der Einkommensbonus kann nur für selbst bewohnte Immobilien beantragt werden.

Die obenstehenden Fördersätze greifen neben dem eigentlichen Heizungstausch auch bei Anpassungen an die bestehende Wärmeverteilung bzw. Übergabe. Wenn weitere Arbeiten an der Gebäudehülle, sogenannte Effizienzmaßnahmen, notwendig sind, wie beispielsweise die Optimierung des bestehendes Heizsystems durch eine Erneuerung der Heizflächen, können diese separat mit bis zu 20 % bezuschusst werden. Auch hier liegt die maximale Fördersumme bei 30.000 €, kann aber auf 60.000 € angehoben werden, wenn ein Sanierungsplan vorliegt. Der Fördersatz von 20 % setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundförderung
    Diese beträgt pauschal 15 % der förderfähigen Projektkosten
  • iSFP-Bonus
    Bei der Vorlage eines Sanierungsfahrplans gibt es neben der Anhebung der max. förderfähigen Summe noch zusätzlich 5 %.
     

Förderung 2023

Welche Fördersätze bisher galten und welche Kosten eine Rolle spielten

Bisher gewährt das Bundesamt für Wirschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finanzielle Unterstützung für die Sanierung von Bestandsgebäuden durch Einzelmaßnahmen. Seit dem 01. Januar 2023 ist im Rahmen der BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM) für Wärmepumpen beim Ersatz einer alten Heizung eine Förderung zu einem Höchstsatz von 40 % möglich. Die förderfähigen Kosten bei Wohngebäuden können maximal 60.000 € pro Wohneinheit für den Heizungstausch betragen.

Die Förderung für 2023 setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundförderung
    Diese beträgt pauschal 25 % der förderfähigen Projektkosten
  • Wärmepumpen-Bonus (Bonus für natürliche Kältemittel / GEO)
    Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 % wird erstattet, wenn die Quellen Wasser, Abwasser und Erdreich für die Wärmepumpe erschlossen werden oder die Wärmepumpe mit einem natürlichem Kältemittel* betrieben wird.
  • Heizungstausch-Bonus
    Wird eine Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder eine mehr als 20 Jahre alte Gasheizung komplett ausgetauscht, gibt es einen Bonus in Höhe von 10 %.

Die förderfähigen Kosten beinhalten aktuell aber nicht nur die Anschaffungskosten für die Wärmepumpe und deren Installation, sondern auch sogenannte Umfeldmaßnahmen. Dazu zählen bespielsweise das Entfernen und Entsorgen alter Heizungsanlagen, Bohrungen für Erdwärmesonden, Verbesserungen am Heizungsverteilungssystem, der Austausch von Heizkörpern oder auch die Installation von Flächenheizungen sowie der Einbau eines Speichers.

*Als halogenfreie Alternative bietet DAIKIN voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 die neue DAIKIN Altherma 4 H Silent mit dem Kältemittel Propan an. Es gehört zu den Kohlenwasserstoffen und hat in der Kältetechnik die Bezeichnung R-290. Das Kältemittel R-290 hat ein GWP (Global Warming Potential) von 3.

Auf einen Blick: Förderungen 2023 und 2024 im Vergleich

Die Gegenüberstellung verdeutlicht die Neuerungen der Förderung ab 2024. 

BEG 2023 und BEG 2024 im Vergleich

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Häufig gestellte Fragen

Der aktuelle Entwurf des neuen Heizungsgesetzes sieht einen Höchstfördersatz von 70 % vor - bei einer maximal geförderten Investitionssumme von 30.000 €.

Die Förderung setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Grundförderung: 30 %
  • Effizienzbonus: 5 %
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 %
  • Einkommensbonus: 30 %
    (greift bei einem Haushaltseinkommen < 40.000 € pro Jahr)

Seit Anfang des Jahres 2024 liegt der Höchstfördersatz bei 70 % der Investionssumme, die aber auf 30.000 € gedeckelt ist.

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