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Seit dem Beschluss der Neuerung der F-Gase-Verordnung im März 2024 sind viele Verbraucher verunsichert, ob Wärmepumpen mit synthetischem Kältemittel, z. B. R32, noch eingebaut werden dürfen oder ob nicht sogar bereits verbaute Anlagen wieder demontiert und getauscht werden müssen. Vorneweg: Hier können wir Sie beruhigen. In diesem Blogbeitrag finden Sie einen Überblick über gesetzliche Vorgaben für Wärmepumpen und Klimaanlagen.

„Natürlich oder synthetisch – welches Kältemittel ist das richtige für meine Wärmepumpe?“ Diese Frage stellen sich viele von Ihnen. Nicht zuletzt aufgrund der EU-weit geltenden, sogenannten F-Gase-Verordnung. Diese Verordnung reguliert den Einsatz von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase), zu denen zum Beispiel auch gängige synthetische Kältemittel in Wärmepumpen und Klimaanlagen gehören.

 

Im März 2024 trat die aktualisierte Version der F-Gase-Verordnung in Kraft. Ziel ist es, den Einsatz von Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial (GWP=Global Warming Potential) schrittweise zu reduzieren. Deshalb dürfen ab einem bestimmten Stichtag, der je nach Anlagentyp variiert, neue Geräte mit einem Kältemittel, dessen GWP-Wert über dem definierten Grenzwert liegt, nicht mehr „in Verkehr gebracht“ werden. Produkte, die in der EU vor dem Verbotstermin bereits in einem Lager sind, dürfen weiterhin verkauft, eingebaut und betrieben werden.  Doch was bedeutet das jetzt, wenn ich mich für den Einbau einer Wärmepumpe entschieden habe?

 

DAIKIN Wärmepumpen und Klimaanlagen sind zukunftssicher

Die gute Nachricht vorweg: Egal für welche auf dem Markt erhältliche DAIKIN Wärmepumpe oder Klimaanlage Sie sich entscheiden - Sie müssen sich keine Gedanken über zukünftige gesetzliche Anforderungen an das Kältemittel machen. Als Hersteller stellen wir sicher, dass alle in Verkehr gebrachten Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. DAIKIN Geräte, die auf dem Markt verfügbar sind, können somit bedenkenlos gekauft, installiert und genutzt werden, bis sie eines Tages das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben. Auch Reparaturen und Wartungen sind weiterhin erlaubt, ebenso das Nachfüllen von Kältemittel, sollte dies in einem Ausnahmefall erforderlich sein.

 

Welche Stichtage gelten für Wärmepumpen und Klimaanlagen?

Die Stichtage für das Verbot des Inverkehrbringens von Wärmepumpen und Klimaanlagen, die Kältemittel mit einem GWP-Wert über den festgelegten Grenzwerten enthalten, sind unterschiedlich. Sie hängen von der Art der Geräte ab. Abb.1 zeigt eine Übersicht über die jeweiligen Stichtage der neuen F-Gase-Verordnung und die Lösungen von DAIKIN.

 

Grundsätzlich gilt, dass alle Wärmepumpen und Klimaanlagen, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht wurden und in der EU in einem Lager verfügbar sind, weiterhin verkauft, installiert und in Betrieb genommen werden dürfen.

Übersicht Kältemittel-Verbote und Beschränkungen

Häufige Fragen rund um die neue F-Gase-Verordnung

In der öffentlichen Diskussion entsteht manchmal der Eindruck, dass der Einsatz von synthetischen Kältemitteln jetzt oder in naher Zukunft grundsätzlich verboten ist und dies Konsequenzen für bereits installierte Geräte hat. Beides ist falsch! An dieser Stelle möchten wir häufig gestellte Fragen zur neuen F-Gase-Verordnung und zum Thema Kältemittel beantworten und für Klarheit sorgen:

Nein! Bereits gekaufte, installierte oder in Betrieb befindliche Wärmepumpen und Klimaanlagen können auch nach dem Inkrafttreten der Verbote der neuen F-Gase-Verordnung weiterhin betrieben, normal gewartet und repariert werden. Erst wenn ein Gerät irreparabel defekt ist, muss es durch ein neues, F-Gas-konformes Gerät ersetzt werden.

DAIKIN ist sowohl für die neuen Anforderungen als auch für die langfristige Verfügbarkeit von Ersatzteilen gut gerüstet und stellt sicher, dass Reparaturen und Wartungsarbeiten auch nach Inkrafttreten der Kältemittelverbote langfristig durchgeführt werden können. Eine gute Voraussetzung dafür ist, dass wir als einziger Hersteller alle wesentlichen Komponenten wie Kältemittel, Verdichter und Elektronik selbst entwickeln und produzieren.

Der größte Vorteil von Propan gegenüber synthetischen Kältemitteln ist das sehr geringe Treibhauspotenzial mit einem GWP von 3. Allerdings ist Propan als Kältemittel aufgrund seiner leichten Entflammbarkeit nicht bei jedem Gebäude uneingeschränkt einsetzbar (siehe Abb. 2). Bei einer Propan-Monoblock-Wärmepumpe, bei der sich der gesamte Kältemittelkreislauf im Freien befindet, ist beispielsweise ein Mindestabstand von einem Meter zu Fenstern und Türen, Gehwegen oder Nachbargrundstücken einzuhalten. Bei Gebäuden mit begrenztem Außenbereich ist die Einhaltung dieses Mindestabstands allerdings nicht immer möglich.

Der große Vorteil von Wärmepumpen mit dem Kältemittel R32 ist die hohe Flexibilität bei der Wahl des Aufstellortes des Außengeräts, da sie keinen strengen Sicherheitsvorschriften unterliegen. Daher werden Heiz- und Kühlsysteme mit R32 auch in Zukunft eine wichtige Rolle spielen – selbst im Falle eines Verbots im Rahmen der F-Gas-Verordnung ab 2035, denn hier greift die Ausnahmeregelung zur Erfüllung von Sicherheitsanforderungen.

 

Als schwer entflammbares Kältemittel eignet sich R32 besonders für Einsatzorte, an denen Sicherheitsanforderungen an den Aufstellungsort und die Brennbarkeit des Kältemittels gestellt werden, die R290 als leicht entflammbares Kältemittel nicht erfüllen kann.

Darüber hinaus ist R32 im Einsatz sehr energieeffizient.

Eine Umrüstung von bereits installierten Wärmepumpen oder Klimaanlagen auf ein anderes Kältemittel ist nicht möglich, da die Konstruktion und die Komponenten der Geräte auf das ursprünglich verwendete Kältemittel abgestimmt wurden. Das gleiche trifft auch auf die Auswahl des Aufstellorts bzw. Aufstellraums zu.

Das Angebot an mehreren Kältemitteln ermöglicht es, dass verschiedene Herausforderungen an die Gebäudetechnik, die etwa durch die Gebäudegröße, die Anzahl der Räume oder die Art des Gebäudes gegeben sind, vollständig und sicher abgedeckt werden können. 

DAIKIN verfolgt die Strategie, für jeden Anwendungsfall das geeignete Kältemittel auszuwählen. Dabei sind die Klimaverträglichkeit des Kältemittels sowie die Effizienz der Anlage wichtig. Auch die Kosten für Investition, Installation und Betrieb spielen eine wichtige Rolle. DAIKIN setzt daher auf verschiedene Kältemittel, um Umweltschutz, Sicherheit, Energieeffizienz und Kosteneffizienz über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu optimieren. 

Abb. 2: Aufgrund seiner leichten Entflammbarkeit ist Propan als Kältemittel nicht uneingeschränkt einsetzbar, denn es müssen Mindestabstände eingehalten werden.

Aufstellmöglichkeiten für ein Außengerät mit R32 vs mit R290

Verbraucher können entspannt bleiben

Wärmepumpen und Klimaanlagen spielen als Heizungslösungen eine entscheidende Rolle bei der sogenannten Wärmewende. Sie sind energieeffizient, da sie zum Heizen bis zu 75 % Wärme aus der Umgebung und nur zu 25 % Strom als Antriebsenergie nutzen. In Kombination mit Ökostrom oder einer hauseigenen PV-Anlage verursachen sie zudem keine CO2-Emmissionen. Außerdem lassen sich mit einer Wärmepumpe im Vergleich zum Heizen mit fossilen Brennstoffen die Heizkosten nachweislich senken. Die Berechnungen des WWF im Rahmen einer Studie aus dem Jahr 2023 zeigen beispielsweise, dass eine neue Wärmepumpe schon mit der geringsten Förderstufe über ihre Nutzungszeit günstiger ist als eine neue Gasheizung (vgl. WWF (2023): https://www.wwf.de/2023/august/der-hammer-heizungs-deal).

 

Insofern ist die neue F-Gase-Verordnung vor allem als Appell an alle Hersteller zu verstehen, sowohl neue Kältemittel als auch neue Geräte zu entwickeln, die noch klimafreundlicher und energieeffizienter arbeiten. Für Endverbraucher gilt, dass alle auf dem Markt verfügbaren DAIKIN Geräte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

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