Kältemittel sind ein integraler Bestandteil der Wärmepumpen- und Klimatisierungstechnologie. Wie auch unsere Anlagen und Produkte, so haben sich auch Kältemittel immer weiterentwickelt, um sich neuen Anforderungen an Effizienz und vor allem auch an den Schutz der Umwelt anzupassen.
Im Zuge dessen hat die EU die F-Gase-Verordnung erlassen, die den Einsatz von F-Gasen, zu denen viele Kältemittel gehören, reduzieren und somit deren Emissionen minimieren soll. Doch warum ist die Verordnung nötig? F-Gase tragen als hochwirksame Treibhausgase zur Erderwärmung bei. Daher soll der Ausstoß dieser Gase reguliert und reduziert werden.
Unsere Strategie: Das passende Kältemittel für jede Anwendung finden
DAIKIN hat aktuell mehrere Kältemittel im Einsatz. Damit können wir unseren Kunden maximale Flexibilität mit unseren Produkten bieten, denn nicht jedes Kältemittel ist für jede Anwendung geeignet. Dabei achten wir natürlich immer darauf, dass wir die aktuelle Gesetzeslage befolgen und somit nur Produkte anbieten, die den Vorgaben entsprechen.
Bei der Auswahl des Kältemittels beachten wir vor allem vier Schlüsselfaktoren:
Bei der Auswahl eines Kältemittels ist zu berücksichtigen, dass die Umweltauswirkungen so gering wie möglich ausfallen. Neben einem geringen Treibhauspotential ist es wichtig, dass das Kältemittel den Vorgaben der F-Gase-Verordnung entspricht.
Zusätzlich spielen Sicherheitsaspekte eine entscheidende Rolle. Diese betreffen nicht nur den Transport und die Lagerung, sondern auch die Installation sowie die Rückgewinnung und das Recycling des Kältemittels. Jedes Kältemittel wird hinsichtlich seiner Toxizität und Entflammbarkeit klassifiziert, was spezifische Anforderungen mit sich bringt.
Das richtige Kältemittel kann zudem dazu beitragen, die Gesamtbetriebs- und Wartungskosten zu senken und das Potenzial für Recycling und Wiederverwendung zu erhöhen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Installation unserer Geräte so reibungslos wie möglich ablaufen kann. Dadurch möchten wir auch für eine Reduktion der Kosten für Ausrüstung und zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sorgen.
Überblick: Produktbereiche und die jeweiligen Zeitschienen
Wir haben für Sie die Verbote und Vorgaben der F-Gase-Verordnung nach Produktbereich aufgelistet. Klicken Sie einfach auf einen Produktbereich und gelangen Sie so ganz einfach zur jeweiligen Übersicht.
-
Split ≤ 12 kW
Split, Multi-Split, SkyAir
-
Leistungsstarke Split-Klimaanlagen über 12 kW – Für große Anwendungen
SkyAir, VRV
-
Wärmepumpen (wassergeführt) ≤ 12 kW
DAIKIN Altherma – Split-Systeme
-
Wärmepumpen (wassergeführt) ≤ 12 kW
DAIKIN Altherma – Monoblock/Hydrosplit/GEO
-
Wärmepumpen (wassergeführt) > 12 kW
DAIKIN Altherma, Wärmepumpen Applied – Split-Systeme
-
Wärmepumpen, wassergeführt > 12 kW
DAIKIN Altherma – Monoblock/Hydrosplit; Wärmepumpen Applied
-
Chiller (Kaltwassersätze)
-
Professionelle Kälteanlagen für Industrie & Gewerbe
-
Lösungen für Transportkälte – Frische unterwegs sicherstellen
-
Dichtigkeitskontrollen
Dichtigkeitskontrollen sind entscheidend für die F-Gase-Verordnung und den Umgang mit Kältemitteln.
-
Service & Reparatur von bestehenden Anlagen
Entspannt zurücklehnen: DAIKIN kümmert sich um die Produkte
Bei vielen sorgt die F-Gase-Verordnung für Verunsicherung: Auf was muss geachtet werden? Wie stelle ich sicher, dass die Produkte auch verbaut werden dürfen? Wir nehmen Ihnen die Sorge, denn als Hersteller sorgen wir dafür, dass wir Ihnen nur Produkte anbieten, die mit der Verordnung konform sind - das heißt, dass die Produkte, die wir Ihnen anbieten, verbaut und betrieben werden können und das solange, bis sie irreparabel sind. Das bedeutet auch, dass sie die Geräte entlang ihres Lebenszyklus auch bedenkenlos warten und reparieren können.
Häufig gestellte Fragen - FAQs
"Sobald ein Produkt eines unserer europäischen* Werke verlässt und in einem Lager in der EU angekommen und eingelagert ist, ist ein Produkt in Verkehr gebracht."
oder anders ausgedrückt
"Produkte, die in der EU vor dem Verbotstermin auf Lager sind, dürfen weiter verkauft, eingebaut und betrieben werden."
Dabei ist egal, wem das Lager gehört, ob es nun ein DAIKIN-eigenes Lager ist, oder bereits bei Ihnen vor Ort liegt.
*Für außerhalb der EU produzierte Produkte gilt als Tag des Inverkehrbringens der Tag, an dem die Produkte in der EU verzollt werden.
Offizielle Definition:
"Inverkehrbringen“ bezeichnet die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union oder die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurde.
Ein Produkt ist dann F-Gas konform, wenn es den Anforderungen der Verordnung entspricht. Je nach verwendetem Kältemittel (bzw. dessen GWP) und dessen Anwendung gelten unterschiedliche Regelungen.
Welches Kältemittel in welchem Produkt erlaubt bzw. ab wann es verboten wird, können Sie in der Produktübersicht oben nachlesen.
Ja. DAIKIN Produkte, die bereits verbaut sind, dürfen weiter wie gewohnt gewartet und repariert werden.
Sollte die Anlage irreparabel defekt sein, muss ein neues F-Gas konformes Produkt eingebaut werden.
Ja. DAIKIN Produkte, die bereits verbaut sind, dürfen weiter wie gewohnt repariert werden. Es darf weiter mit neuem oder ggf. aufbereitetem Kältemittel wieder befüllt werden. Sollte die Anlage irreparabel defekt sein, muss ein neues F-Gas konformes Produkt eingebaut werden.
Nein. Ausschlaggebend ist hier der Zeitpunkt, an dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde. Wenn das Produkt vor Inkrafttreten des Verbots in Verkehr gebracht wurde, darf dieses auch nach Inkrafttreten des Verbots verbaut und betrieben werden.
Bei Produkten mit HFKW-Kältemitteln sind aufgrund der F-Gase-Verordnung keine zusätzlichen Dichtigkeitskontrollen notwendig.
NEU: Ab jetzt müssen auch bei Produkten mit HFO-Kältemitteln Dichtigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Genauere Informationen zum Thema Dichtigkeitskontrollen finden Sie hier.
Bei längeren Produktionszeiten (bpsw- bei Sonderanfertigungen) kann der Zeitpunkt des Inkrafttreten des Verbotes in den Produktionszeitraum fallen.
Bereits bei der Anfrage eines Produktes mit längerer Produktionszeit bieten wir nur Produkte an, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung (und somit auch zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens) der F-Gase-Verordnung entsprechen.
Wir beraten Sie an dieser Stelle gerne und stellen sicher, dass alle Produkte ohne Probleme verbaut und betrieben werden können.
Der Phase Down beinhaltet im wesentlichen die Reduktion der am Markt verfügbaren HFKW-Kältemittelmengen ab 01.01.2025 und gilt ausschließlich für neu in Verkehr gebrachte HFKW-Kältemittel. Das bedeutet, dass recycelte und aufbereitete HFKW-Kältemittel von der neuen Quote nicht betroffen sind, da sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden.
HFO-Kältemittel sind vom Phase Down nicht betroffen.
Infos zum weiteren zeitlichen Ablauf:
2040: Review, ob geplantes uneingeschränktes Verbot von neu in Verkehr gebrachten HFKW-Kältemitteln ab 2050 machbar ist.
Ab 01.01.2050 (je nach Ergebnis Review in 2040): Uneingeschränktes Verbot
Auch hier gilt: DAIKIN kümmert sich als Hersteller darum, dass wir nur Produkte anbieten, die der Verordnung entsprechen.
HFKW = Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe
HFO = Hydrofluorolefine
HFO sind ungesättigte HFKW, was bedeutet, dass HFO eine Kohlenstoffdoppelbindung besitzen. Diese Bindung ist nicht so stark und bricht in der Atmosphäre schneller auf, sprich zerfällt schneller und hat somit einen niedrigeren GWP.
Aktuell ist ein PFAS*-Verbot in Diskussion. Die meisten Kältemittel fallen unter die Definition von PFAS. Dabei sind nicht die Kältemittel selbst, sondern deren Abbauprodukte und deren Umweltauswirkung in der Kritik. Kältemittel sind aber in einem geschlossenen Kreislauf gefangen und würden nur im unwahrscheinlichen Fall einer Undichtigkeit in die Umwelt gelangen und dann in ihre Abbauprodukte zerfallen.
Das Kältemittel R32 fällt nicht unter die Definition und ist somit kein PFAS.
Voraussichtlich ist eine Entscheidung in 2027 / 2028 zu erwarten.
*PFAS ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Chemikalien und umfasst eine Stoffgruppe von ca. 10.000 Stoffen. Es gibt dabei verschiedene Arten von PFAS, wobei einige Stoffe wesentlich gesundheitsschädlicher sind als andere. Der Grund liegt dabei in der jeweiligen chemischen Zusammensetzung bzw. der Langlebigkeit der Stoffe.
Hier finden Sie den offiziellen Gesetzestext:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R0573&qid=1708362289451