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Auch nach Inkrafttreten der Verbote der F-Gase-Verordnung können Sie bestehende Anlagen bedenklos warten und reparieren. Notwendige Eingriffe in Kältemittelkreislauf können ebenso mit neuem oder aufbereitetem Kältemittel vorgenommen werden.

Vorgaben für die Instandhaltung

Häufig gestellte Fragen

Ja. DAIKIN Produkte, die bereits verbaut sind, dürfen weiter wie gewohnt gewartet und repariert werden.
Sollte die Anlage irreparabel defekt sein, muss ein neues F-Gas konformes Produkt eingebaut werden.

Ja. DAIKIN Produkte, die bereits verbaut sind, dürfen weiter wie gewohnt repariert werden. Es darf weiter mit neuem oder ggf. aufbereitetem Kältemittel wieder befüllt werden. Sollte die Anlage irreparabel defekt sein, muss ein neues F-Gas konformes Produkt eingebaut werden.