Zeitliche Vorgaben für das Inverkehrbringen von neuen Produkten

≤ 12 kW
Ab 01.01.2027 dürfen nur noch Produkte mit einem Kältemittel mit einem GWP < 150 in Verkehr gebracht werden. DAIKIN wird hierfür eine entsprechende Lösung anbieten und rechtzeitig darüber informieren.
(Es können aber weiter Produkte mit Kältemittel GWP >150 verkauft werden, solange diese vor dem 01.01.2027 in Verkehr gebracht wurden.)
2030: Review, ob das geplante uneingeschränkte Verbot von F-Gasen ab 2035 technologisch machbar ist.
Je nach Ergebnis des Reviews:
Ab 01.01.2032: Wenn das uneingeschränkte Verbot tatsächlich in Kraft tritt, wird es trotzdem weiterhin Ausnahmen geben, wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen (bspw. Anforderungen des Aufstellortes bzgl. Brennbarkeit des jew. Kältemittels) gelten. Hierzu wird zu gegebener Zeit informiert.
> 12 kW
Ab 01.01.2027 dürfen nur noch Produkte mit Kältemittel mit einem GWP < 750 in Verkehr gebracht werden. DAIKIN liefert hier bereits heute ein umfangreiches Sortiment mit dem den Vorgaben entsprechenden Kältemittel R32, ab 2025 auch mit dem Kältemittel R454C und zukünftig auch mit natürlichem Kältemittel.