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Keine Verbote im Zuge der F-Gas Verordnung!

 

NEU: Ab 12.03.2027 sind zusätzlich zu Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern auch für folgende Produkte Dichtigkeitskontrollen verpflichtend:

Kälteanlagen von

  • leichten Kühlfahrzeugen
  • intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern
  • Eisenbahnkühlwaggons

Klimaanlagen und Wärmepumpen in

  • schweren Nutzfahrzeugen
  • Lieferwagen
  • nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten in der Landwirtschaft, im Bergbau und im Bauwesen, in Zügen, U-Bahnen, Straßenbahnen
  • Luftfahrzeugen