Keine Verbote im Zuge der F-Gas Verordnung!
NEU: Ab 12.03.2027 sind zusätzlich zu Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und -anhängern auch für folgende Produkte Dichtigkeitskontrollen verpflichtend:
Kälteanlagen von
- leichten Kühlfahrzeugen
- intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern
- Eisenbahnkühlwaggons
Klimaanlagen und Wärmepumpen in
- schweren Nutzfahrzeugen
- Lieferwagen
- nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräten in der Landwirtschaft, im Bergbau und im Bauwesen, in Zügen, U-Bahnen, Straßenbahnen
- Luftfahrzeugen