Allgemeine Vorgaben
Neben den bekannten Grenzen bei HFKW-Kältemittel für die Durchführung von Dichtigkeitskontrollen müssen ab einer Füllmenge von 1 kg HFO Kältemittel (2 kg bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen) Dichtigkeitskontrollen durchgeführt werden.
Ab sofort müssen bei Kaltwassersätze mit dem Kältemittel R-1234ze bei einer Füllmenge von ≥ 1kg Dichtigkeitskontrollen durchgeführt werden. Hier muss beim kontrollierenden Fachbetrieb ebenfalls eine F-Gas-Zertifizierung vorliegen.
Ausnahme: Bei hermetisch geschlossenen Einrichtungen, die in Wohngebäuden installiert sind, müssen keine Dichtigkeitskontrollen durchgeführt werden, wenn die Füllmenge < 3kg beträgt.
In der unten stehenden Tabelle sehen Sie die vorgeschriebene Häufigkeit der Dichtigkeitskontrollen je Füllmenge der jewiligen Kältemittelart:

Vorgaben nach erfolgter Reparatur
Wie bisher, muss die finale Dichtigkeitskontrolle nach einer reparierten Leckage innerhalb eines Monats nach Reparatur erfolgen.
NEU: Der zeitliche Mindestabstand zwischen Reparatur und der finalen Dichtigkeitskontrolle muss nun mindestens 24 h betragen (bisher konnte die Kontrolle direkt im Anschluss an die Reparatur erfolgen).
Die Kontrolle muss nicht zwingend vor Ort erfolgen, sondern kann auch über eine indirekte Kontrollmethode durch unserer unterschiedlichen offsite-Lösungen erfolgen, wie DAIKIN on Site (Chiller), DAIKIN Cloud Plus (B-Lizenz für VRV), Web Checker (VRV oder RoofTop) oder DCS Residential (ausgewählte Split Systeme). Diese indirekten Kontrollmethoden sind für jede vorbeugende und zeitlich vorgeschriebene Dichtheitskontrolle zulässig.
Wie eine manuelle indirekte Dichtheitskontrolle über die Systemwerte unter voller Last ausgeführt wird, erklären wir im Schulungsvideo des DCheckers und des mobilen WebCheckers anhand einer VRV: https://youtu.be/pvjQ5F38368
Diese Regelung gilt ab sofort für alle Anlagen, unabhängig von der Art des Kältemittels, nach Reparatur einer Undichtigkeit.