1 Gegenstand der Garantie
1.1 Die DAIKIN Airconditioning Germany GmbH (nachfolgend „DAIKIN Germany“) gewährt auf die nachfolgend aufgeführten neu hergestellten Produkte (im Folgenden auch „Sache“) der Marke DAIKIN, die von DAIKIN Germany in Deutschland in den Verkehr gebracht wurden, zugunsten der Endkunden (Betreiber) der Produkte eine Herstellergarantie, deren Laufzeit ab Datum der Inbetriebnahme (sofern in der untenstehenden Tabelle nicht anders angegeben) - abhängig von Katalog und Produktgruppe - wie folgt bemisst:
Split & VRV | Split | 5 Jahre |
Sky Air | ||
VRV | ||
Verflüssiger (ERQ) | ||
Türluftschleier | ||
Luftreiniger | 2 Jahre | |
Gewerbekälte | ZEAS, Conveni Pack | 5 Jahre |
DAIKIN Inverter Monoblock (LMS/LMC) | 3 Jahre | |
Zanotti-Produkte | 2 Jahre | |
J&E Hall-Produkte | ||
Tewis / Hubbard Produkte | ||
Transportkälte | DAIKIN & Zanotti | 2 Jahre* |
Kaltwassersätze und Lüftungsgeräte | Compact L/T Geräte** | 3 Jahre |
Lüftungsgeräte | 2 Jahre | |
Verflüssiger (ERQ), VAM | 5 Jahre | |
Kaltwassersätze** | 2 Jahre | |
Gebläsekonvektoren | 2 Jahre | |
Heiztechnik | Generelle Garantie (alle Produkte) | 2 Jahre |
Wärmeerzeuger (Altherma) | 2 Jahre (optional: 5 Jahre)*** | |
Solar (Kollektor) | 5 Jahre | |
Wärmespeicher | 3 Jahre | |
Wärmeverteilung (Fußbodenheizrohr / Fußbodenplatte) | 10 Jahre | |
Ersatzteile | Außerhalb der Gewährleistungsdauer des Geräts | 1 Jahr |
* Die Laufzeit der Garantie beginnt mit dem Zulassungsdatum des Fahrzeugs, in dem die Anlage installiert wurde. Als Nachweis über den Beginn sind bei Inanspruchnahme der Garantie das Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage vom installierenden Fachbetrieb und ein Beleg der Zulassung an DAIKIN Germany zu übermitteln.
** Für alle auf Kundenwunsch gefertigte Anlagen (Anlagen ohne abgedruckten Bruttopreis) steht die Garantie unter der Voraussetzung, dass die Inbetriebnahme des Kaltwassersatzes / des Lüftungsgerätes durch von DAIKIN Germany autorisiertem Fachpersonal erfolgt ist.
*** Die Möglichkeit der Verlängerung der Garantiedauer auf 5 Jahre besteht setzt die Registrierung der Anlage innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme gemäß Ziffer 2 voraus. |
1.2 Die Voraussetzungen des Garantieanspruchs sind vom Anspruchsteller nachzuweisen, etwa durch die Kopie einer an ihn gerichteten Originalrechnung oder durch geeignete Unterlagen des/der Vorlieferanten.
1.3 Diese Garantie gilt nur für Mängel des Produkts und nicht für dadurch verursachte Folgeschäden. Sie besteht zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und schränkt keine gesetzlichen Ansprüche des aus der Garantie Berechtigten gegen DAIKIN Germany bzw. gegen den Verkäufer ein, insbesondere keine Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund.
2 Registrierung zur Garantieverlängerung für ausgewählte Produkte
Für ausgewählte Produkte ist eine Verlängerung der Garantiedauer möglich. Die Produkte, die dafür in Frage kommen, sind in der oben unter Ziffer 1.1 wiedergegebenen Tabelle entsprechend gekennzeichnet (***). Die Verlängerung der Garantiedauer setzt die Registrierung des Produkts bei DAIKIN Germany voraus. Dazu hat der Garantienehmer an DAIKIN Germany einen durch eine Fachfirma ausgefüllten Installations- und Unterweisungsnachweis innerhalb der ersten 6 Monate nach Inbetriebnahme des Produkts digital via der App „Stand by Me“ oder über das „Stand by Me“-Webportal https://standbyme.daikin.de/de/ zu übersenden.
3 Garantiefall
Der Garantiefall ist das Auftreten eines Sachmangels (im Folgenden: „Mangel“) gemäß der Definition in § 434 des deutschen BGB, sofern der Mangel bzw. der entsprechende Anspruch nicht ausdrücklich durch die nachfolgende Garantiebedingung von der Garantie ausgenommen ist. Kein Garantiefall liegt vor, wenn das jeweilige Produkt sich nicht für die gewöhnlichen Verwendung eignet oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist, die der Käufer unter Berücksichtigung der Art der Sache erwarten kann.
4 Leistungen im Garantiefall
4.1 Im Garantiefall übernimmt DAIKIN Germany nach seiner Wahl die Reparatur oder die Neu- /Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache sowie den erforderlichen Aus- und Einbau. Dies beinhaltet die Verpackungs- und die Versandkosten. Der Anspruchsteller hat aus der Garantie keinen Anspruch auf Lieferung eines mit dem mangelhaften Produkt identischen Produkts. DAIKIN Germany behält sich vor, beanstandete Produkte durch Teile zu ersetzen, die die gleiche Funktion erfüllen, ohne mit dem mangelhaften Produkt nach Modell, Typ, Charge, etc. identisch zu sein. Kann DAIKIN Germany selbst nicht ein geeignetes Teil als Ersatz liefern, behält sich DAIKIN Germany die Lieferung eines Produkts eines Zulieferers sowie alternativ Wertersatz in Geld vor.
4.2 Sofern DAIKIN Germany auf Grundlage dieser Garantie eine Neu-/Ersatzlieferung vornimmt, hat der Garantienehmer das Eigentum des beanstandeten Produkts an DAIKIN Germany zu übertragen.
4.3 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche werden aufgrund dieser Garantie nicht geschuldet.
5 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
5.1 Die Inanspruchnahme der Garantie setzt die Einhaltung der folgenden Punkte voraus:
a) Unverzügliche Anzeige
Jeder Mangel muss DAIKIN Germany unverzüglich gemeldet werden. Die Meldung erfolgt über:
www.daikin.de/garantiefallmeldung
b) Fachgerechter Einbau
Voraussetzung für die Garantie ist, dass ein bereits erfolgter Einbau und die Inbetriebnahme nachweislich von geschultem Personal eines Fachhandwerkbetriebes durchgeführt worden ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Spezialwerkzeugs und gem. den Einbau- und Wartungsvorschriften von DAIKIN Germany. Wenn der Einbau nicht dem allgemein anerkannten Stand der Technik entspricht, bestehen keine Ansprüche aus dieser Garantie, unabhängig vom jeweiligen Ursachenzusammenhang.
c) Wartung, Inspektionen und Reparaturen
Alle bereits verbauten Produkte müssen den von DAIKIN Germany vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und/oder Inspektionen unterzogen worden sein. Für Wartungen, Inspektionen und Reparaturen sind Ersatzteile nach Vorgabe von DAIKIN Germany zu verwenden. Dies muss auf Anforderung von DAIKIN Germany anhand von entsprechenden Belegen nachgewiesen werden. Sofern der Kunde nachweist, dass die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungen und/oder Inspektionen bzw. die Verwendung anderer als der empfohlenen Ersatzteile für den Garantiefall nicht ursächlich war, bleiben die Garantieansprüche insoweit erhalten.
d) Unversehrte Schutzsiegel
Evtl. vorhandene Schutzsiegel und/oder Siegellack zum Schutz vor unsachgemäßen Eingriffen dürfen nicht verletzt und/oder beschädigt worden sein.
5.2 Sollte eine der vorgenannten Voraussetzungen nicht berücksichtigt bzw. eingehalten werden, behält sich DAIKIN Germany vor, den Antrag abzulehnen oder nur Wertersatz zu leisten und dabei einen prozentualen Abzug einzubehalten. Die Höhe des Abzuges liegt im Ermessen von DAIKIN Germany, wird jedoch 35 % des Neuwertes nicht übersteigen.
6 Verschlechterung nach Gefahrübergang
Von der Garantie ausnahmslos ausgeschlossen sind zudem Verschlechterungen der Produkte nach Gefahrübergang von DAIKIN Germany, insbesondere durch:
a) normalen Verschleiß der Produkte,
b) unsachgemäße oder sorgfaltswidrige Behandlung und Lagerung,
c) Natur- und Umwelteinflüsse,
d) fehlerhaften Einbau, fehlerhafte Einstellung und/oder fehlerhafte Wartung sowie jeden anderen Fehlgebrauch,
e) unsachgemäße Nutzung,
f) Veränderung der ursprünglichen Form und/oder Funktion der Sache.
7 Keine Garantieverlängerung bei Erhalt von Leistungen aus der Garantie
Die Laufzeit der Garantie verlängert sich nicht durch die Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie. Sie beginnt insbesondere nicht neu zu laufen für Produkte, die aufgrund der Garantie als Ersatz geliefert wurden. Für diese läuft die Restgarantie des ursprünglich gekauften bzw. verbauten Produktes weiter.
8 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche
Gesetzliche Rechte eines Käufers gegenüber dem Verkäufer wegen etwaiger Mängel der Kaufsache können unentgeltlich in Anspruch genommen und werden von dieser Garantieerklärung nicht berührt. Sie bestehen uneingeschränkt und unabhängig von der Garantie.
9 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich dieser Garantie ist auf Deutschland beschränkt.
10 Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung
Dieser Garantievertrag unterfällt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Außer gegenüber Verbrauchern i. S. v. § 13 BGB ist der vereinbarte Gerichtsstand der Firmensitz von DAIKIN Germany.
11 Garantiegeber
Diese Garantie wird gewährt durch die DAIKIN Airconditioning Germany GmbH Inselkammerstraße 2, 82008 Unterhaching, Deutschland.