Die europäischen Regierungen verfolgen das Ziel der CO2-Neutralität. Immer mehr Länder verpflichten sich, in den kommenden Jahrzehnten keine Emissionen mehr zu verursachen. Solche langfristigen Ziele können nur durch Festlegung messbarer kurzfristiger Zwischenziele erreicht werden.
Eines davon ist die verstärkte Errichtung klimaneutraler Gebäude. Das bedeutet, dass mehr Gebäude vorhanden sein müssen, die:
- erneuerbare Energietechnik wie Wärmepumpen oder Solarmodule direkt nutzen;
- oder auf eine vollständig CO2-neutrale Energiequelle wie Strom setzen
Das Ziel der Europäischen Kommission ist der vollständige Ausschluss eigenständiger fossiler Heizkessel aus dem Markt bis 2029. Dies ist Teil des REPowerEU-Plans zur Verbesserung der Energieeffizienz und Beschleunigung der Ökowende.
Zahlen der Bundesregierung zeigen, dass rund 80 % der Heizwärme aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird. Fast die Hälfte der Haushalte des Landes verfügt über eine Gasheizung und etwa 25 % nutzen ölbetriebene Systeme. Um die Umstellung auf erneuerbare Energien zu beschleunigen, wird die Regierung bis Herbst 2023 über ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) abstimmen.
Der bevorstehende Gesetzesbeschluss sieht keinen sofortigen Pflichtaustausch bestehender Heizungsanlagen vor. Ab 2024 müssen neue Heizsysteme jedoch zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Am einfachsten ist das mit Wärmepumpen zu erreichen - neben Hybridwärmepumpen mit fossiler Reserve, Fernwärme und Biomasse.
Wenn das Gesetz verabschiedet wird, dürfen die Haushalte ab Januar 2024 Gasheizungen nur dann installieren, wenn sie auf Wasserstoff umgerüstet werden können, das gilt auch für Neubauten. In Neubaugebieten müssen Heizsysteme jedoch mindestens 65 % erneuerbare Energie verbrauchen.
Die Frist für die Umstellung von Heizsystemen, die mit fossilen Brennstoffen wie Erdgas oder Öl betrieben werden, ist Ende 2044. Bis dahin müssen alle Heizsysteme vollständig mit erneuerbarer Energie betrieben werden.
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