Am 24. Februar 2026 hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt. Die geplante Reform bringt weitreichende Änderungen im Bereich der energetischen Gebäuderegelungen mit sich und soll zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ablösen.
Im Fokus stehen dabei insbesondere die Abschaffung der sogenannten 65-Prozent-Regel sowie die Neuausrichtung der Anforderungen an Heizsysteme. Künftig soll stattdessen eine Grüngas- bzw. Grünöl-Quote – die sogenannte „Bio-Treppe“ – gelten. Gleichzeitig sieht der Entwurf vor, zahlreiche bestehende Vorschriften zu streichen, darunter Regelungen zum Heizungstausch, zur Nutzung fossiler Heizungen sowie zum Energiemanagement.
Diese Neuerungen markieren einen bedeutenden Einschnitt in die bisherige Energiepolitik im Gebäudesektor und werfen zugleich neue Fragen für Eigentümer, Investoren und Fachbetriebe auf.
Im Folgenden finden Sie unsere Einschätzung zu den geplanten Änderungen.
Bio-Treppe
Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen sollen ab dem 01.01.2029 mindestens 10 % „klimafreundliche Brennstoffe“ nutzen[1]. Bis 2040 soll dieser Anteil in drei Schritten steigen. Auf welchen Wert dieser Anteil gesteigert werden soll, lassen die Eckpunkte offen. Somit ist unklar, ob bis 2045 überhaupt ein Anteil von 100 % CO2-neutraler Brennstoffe erreicht wird. Die Formulierung, „Dabei halten wir die Klimaziele im Blick (…)“ ist diesbezüglich nicht eindeutig.
Zusätzlich soll auch für die Inverkehrbringer von Erdgas bzw. Heizöl eine Beimischung von 1 % „klimafreundlicher“ Brennstoffe verpflichtend eingeführt werden. Diese Quote soll anschließend schrittweise steigen, wobei der genaue Entwicklungspfad erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.
Förderung
Die Förderung für Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 auskömmlich finanziert weitergeführt werden[2]. Das ist als positiv zu bewerten.
EPBD
Die Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) soll laut Eckpunktepapier 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden. DAIKIN begrüßt das, da die EPBD einen verlässlichen regulatorischen Rahmen schaffen kann.
Mieterschutzregel
Damit Mieter nicht mit überhöhten Kosten beim Heizen konfrontiert werden, soll eine Regelung geschaffen werden, die dies durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen verhindert.
Gewerbegebäude
Das neue GMG betrifft sowohl Wohngebäude als auch Industrie- und Gewerbegebäude. Die aktuelle Diskussion konzentriert sich bislang jedoch vor allem auf den Wohngebäudebereich.
Wärmeplanung
Das Wärmeplanungsgesetz soll überarbeitet werden. Für Kommunen unter 15.000 Einwohnern ist eine Vereinfachung der Wärmeplanung vorgesehen. Städte mit mehr als 45.000 Einwohnern sollen künftig auch die Kälteversorgung einbeziehen.
Fernwärme
Geplant sind zudem Änderungen bei der Fernwärmeregulierung, unter anderem durch eine Novellierung der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung (WärmeLV).
Aktueller Zeitplan der Regierungskoalition für das GMG
- 15.04.2026: Kabinettsbeschluss
- 01.07.2026: In Kraft treten des GMG
Parallel müssen folgende Themen/Gesetze auf den Weg gebracht werden:
Förderkonzept, Klimaschutzprogramm, Wärmemarkt und Mieterschutz.
Insgesamt ist es ein sehr ambitionierter Zeitplan.
Aktueller Zeitplan der Regierungskoalition für die Bio-Treppe
Bei der Vorstellung der GMG-Eckpunkte im Februar entstand zunächst der Eindruck, dass die Bio-Treppe bereits Teil des Gesetzes ist. Tatsächlich soll die konkrete Ausgestaltung der Grüngas- bzw. Grünöl-Quote erst bis August 2026 vorgelegt werden.
Einordnung und Bewertung durch DAIKIN
Die GMG-Eckpunkte der Koalition senden industrie- und klimapolitisch widersprüchliche Signale. Sie verlängern die Perspektive fossiler Heiztechnologien, statt einen klaren Transformationspfad zur Elektrifizierung des Wärmemarktes zu sichern.
Sie signalisieren eine Abkehr vom bisherigen Transformationspfad des GEG. Damit gerät die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor ins Wanken. Denn dem durch die Beimischungen erwarteten zusätzlichen Minderungsbeitrag von 2 Millionen Tonnen CO₂ bis 2030 steht eine bis dahin prognostizierte Zielverfehlung von 110 Millionen Tonnen CO₂ im Gebäudesektor gegenüber.
Die für das GMG angekündigte „größere Freiheit bei der Heizungswahl“ – auch als Technologieoffenheit bezeichnet – wirft viele Fragen auf. Zwar erweitert sich für Haus- und Wohnungseigentümer der Entscheidungsspielraum, gleichzeitig steigt jedoch das Risiko von Fehlinvestitionen. Entwicklungen auf den weltweiten Energiemärkten, steigende CO₂-Preise sowie Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) werden die tatsächlichen Kosten künftig maßgeblich beeinflussen. Da nicht davon auszugehen ist, dass der Staat mögliche Preissteigerungen der fossilen Brennstoffe dauerhaft abfedern wird, werden neben dem GMG auch diese Faktoren die Investitionsentscheidungen der Verbraucher bestimmen.
Besonders im vermieteten Wohnbestand besteht die Gefahr, dass die Mietenden die steigenden Kosten durch die Vorgaben bei der Bio-Treppe zu tragen haben. Aus diesem Grund muss eine effektive Mieterschutzregel geschaffen werden.
Fossile Abhängigkeit wird zum Risiko
Vier Tage nach der Veröffentlichung der GMG-Eckpunkte begann der Krieg im Nahen Osten. Die daraus resultierende geopolitische Krise und steigende Preise für fossiles Gas und Öl verdeutlichen erneut, wie abhängig Deutschland von Energieimporten ist. Experten gehen davon aus, dass der Konflikt die Umsetzung des GMG nicht verändern wird, aber das Verhalten der Verbraucher verändern könnte. Steigende Preise für fossile Energien erhöhen den Anreiz für unabhängige Heizlösungen wie Wärmepumpen. DAIKIN ist überzeugt: Die Ära des fossilen Heizens geht zu Ende.
Systemische Einordnung von Wasserstoff, Biomethan und Biomassepotenzial
Wasserstoff steht bislang nur in begrenzten Mengen zur Verfügung, da seine nachhaltige Erzeugung derzeit kosten- und ressourcenintensiv ist. Blauer Wasserstoff ist nicht CO2-neutral, da die CO2-Abscheidung bei der Herstellung aus fossilem Erdgas nicht vollständig möglich ist und das CO2 anschließend aufwendig gelagert werden muss. Grüner Wasserstoff ist im dezentralen Wärmemarkt energetisch ineffizient, weil bei Herstellung, Umwandlung und Nutzung erhebliche Energieverluste entstehen. Dadurch liegen die Systemkosten für Wasserstoff deutlich höher als bei direktelektrischen Lösungen. Grüner Wasserstoff und Biomethan werden zudem auch in Industrie, Verkehr und Stromerzeugung benötigt, wo sie aufgrund fehlender Alternativen schwerer zu ersetzen sind. Aus volkswirtschaftlicher Perspektive erzielen sie daher in Industrie und Stromerzeugung einen höheren Klimanutzen als im (Privat-)Gebäudebereich.
Hinzu kommt, dass das nachhaltige Biomassepotenzial in Deutschland begrenzt ist. Studien zeigen, dass Biomethan selbst bei verstärkter Nutzung von Rest- und Abfallstoffen nur einen kleinen Teil des heutigen Erdgasverbrauchs im Gebäudesektor ersetzen kann[3].
[1] Die Anforderungen der Bio-Treppe gelten auch für Heizungen, die seit Inkrafttreten des GEG (01.01.2024) eingebaut wurden.
[2] siehe die Zusicherung von CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn im ARD Morgenmagazin vom 25.02.2026 (08:13 Uhr) zur Fortführung der aktuellen Förderung: www.tagesschau.de/video/video-1558892.html. Aufgerufen am 21.03.2026
[3] mdr Wissen - Können wir künftig mit Biomethan heizen?: https://www.mdr.de/wissen/umwelt-klima/faktencheck-heizungsgesetz-biogas-bionethan-gebaeudemodernisierung-potenzial-gasheizung-100.html. Aufgerufen am 21.03.2026
Weitere Informationen
Kurzstudien und Berechnungen zu den Eckpunkten des GMG
Kurzstudie Scientists for Future (S4F)
Eine von Scientists for Future (S4F) im März 2026 veröffentlichte Kurzstudie[1] untersuchte die möglichen Kostenwirkungen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes. Dabei betrachteten die Forschenden unter anderem die Entwicklung der Brennstoffkosten für den Betrieb von Heizkesseln mit Biomethan, Bioöl oder Wasserstoff und die Stromkosten für den Betrieb von Wärmepumpen zwischen 2025 und 2040 (siehe Abbildung 1). Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Wärmepumpen über den gesamten Zeitraum die niedrigsten Heizkosten aufweisen.
[1] Scientists for Future - Policy Paper Wärmewende 10 – 2026: https://info-de.scientists4future.org/energietraeger-fuer-das-heizen/?trk=public_post_comment-text. Aufgerufen am 21.03.2026
Abb. 1: Preise für Bio-Brennstoffe und Wasserstoff zum Heizen für 2025 sowie Prognosen für 2030 und 2040 im Vergleich zu den Stromkosten einer Wärmepumpe (nur Verbrauchskosten)[1].
© Scientists for Future
Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW)
Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) könnte die Grüngasquote für einen Zwei-Personen-Haushalt mit Gasheizung bis 2035 Mehrkosten von rund 350 Euro pro Jahr verursachen.[2]
Auszug aus Kurzanalyse der Eckpunkte des GMG vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Zudem können steigende Netzentgelte die Kosten für verbleibende Gaskunden deutlich erhöhen, wenn immer mehr Haushalte vom Gasnetz auf Wärmepumpen oder Wärmenetze umsteigen. Denn die Kosten für Betrieb und Infrastruktur verteilen sich dann auf immer weniger Kunden. Schätzungen zufolge könnten sich die Netzentgelte bis 2045 verzehnfachen und für einen Drei-Personen-Haushalt auf bis zu 4.300 Euro pro Jahr steigen[3]. Hinzu kommen steigende CO₂-Kosten für den fossilen Anteil des Gases.
Globale Entwicklung: Erneuerbare Energien und Elektrifizierung setzen sich durch
Weltweit verschiebt sich seit einigen Jahren die Stromerzeugung zunehmend in Richtung erneuerbarer Energien[4]. Zudem ist die Elektrifizierung des Wärmemarkts in anderen Ländern schon viel weiter[5] – das zeigen beispielsweise folgende Fakten:
- Weltweit wächst die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien rasant. 2024 stammten bereits rund 92,5 Prozent der neu gebauten Stromerzeugungskapazität aus erneuerbaren Quellen wie Solar- und Windenergie.
- Gleichzeitig fließen in Technologien der elektrischen Energiewende – etwa erneuerbare Stromerzeugung und Batteriespeicher – weltweit inzwischen etwa doppelt so viele Investitionen wie in fossile Energieträger.
- China übernimmt führende Rolle: Allein im ersten Halbjahr 2025 baute das Land mehr erneuerbare Kapazität auf als der gesamte Rest der Welt zusammen. Zudem liegt ein Großteil der globalen Produktionskapazitäten für Schlüsseltechnologien der Energiewende – etwa Solar, Wind und Batterien – inzwischen in China.
- Die Internationale Energieagentur (IEA) erwartet, dass sich die weltweite Kapazität erneuerbarer Energien bis 2030 etwa verdoppeln wird. Trotz stark steigender Stromnachfrage – etwa durch Digitalisierung, Rechenzentren und zunehmende Elektrifizierung – wächst die Stromerzeugung aus Sonne und Wind derzeit noch schneller. In der Folge konnten erneuerbare Energien weltweit bereits Kohle als wichtigsten Energieträger für die Stromerzeugung ablösen.
- Stichwort Elektrifizierung des Wärmemarktes: In Dänemark sind fossile Heizungen in Neubauten bereits seit 2013 verboten, und seit 2016 dürfen auch beim Austausch bestehender Heizungen keine neuen Öl- oder Gasheizungen mehr installiert werden.
In Norwegen heizen inzwischen rund zwei Drittel der Haushalte mit Wärmepumpen.
[1] Quelle: eigene Darstellung von Scientists for Future, Wärmepumpe mit Jahresarbeitszahl von 3,5, 23 Cent/kWh Wärmepumpenstrompreis 2025, Bezugsgröße: Biomethan i. d. R. oberer Heizwert; Wasserstoff & Bioöl i. d. R. unterer Heizwert. Datengrundlage: Studien u.a von Fachverbänden, FfE, IEA, sowie Ariadne-Studie siehe Abschnitt 4.
[2] Institut der Deutschen Wirtschaft: www.iwkoeln.de/presse/iw-nachrichten/ralph-henger-malte-kueper-zwei-personen-haushalte-muessten-jaehrlich-350-euro-mehr-zahlen.html. Aufgerufen am 21.03.2026
[3] Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND): KLIMASCHÄDLICH UND TEUER
Kurzanalyse der Eckpunkte zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“
[4] Der Spiegel - Diese Fakten werden Ihr Weltbild verändern: www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/energiewende-diese-fakten-werden-ihr-weltbild-veraendern-a-37b25092-46d0-403e-8f49-d0afea2d9758. Aufgerufen am 21.03.2026
[5] Der Spiegel - Ich lebe in der Zukunft. Ist angenehm hier!: www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/iran-krieg-hoher-gas-und-oelpreis-ich-lebe-in-der-zukunft-ist-angenehm-hier-a-ace1defc-6c73-445b-abbf-70637f485ee0?sara_ref=re-so-app-sh&sara_ref=re-so-app-sh. Aufgerufen am 21.03.2026