Auf den ersten Blick scheinen Wärmepumpen im Vergleich zu herkömmlichen Heizungsanlagen mit einer höheren Anfangsinvestition verbunden zu sein. Bei der Kaufentscheidung ist jedoch zu bedenken, dass diese Investition aufgrund hoher Zuschüsse sehr attraktiv ist.
Zur Bekämpfung des Klimawandels haben zahlreiche Regierungen beschlossen, Gas- und Ölkessel aus dem Verkehr zu ziehen. Stattdessen fördern sie die Einführung emissionsarmer Alternativen wie Wärmepumpen.
Im September 2023 hat der Deutsche Bundestag die Novelle zu den Eckpunkten der neuen Heizungsbauförderung beschlossen. Auf dieser Grundlage werden nun die Bundesförderrichtlinien für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet, die Anfang 2024 in Kraft treten werden.
In Deutschland erhalten Sanierer über die BAFA-Förderung für Wärmepumpen einen Zuschuss von 30 %. Bei Nutzung von Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln kann sich der Fördersatz um 5 % erhöhen.
Für Eigenheimbesitzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 €/Jahr ist ein einkommensabhängiger Bonus von 30 % vorgesehen. Außerdem gewährt das BEG bis 2028 einen Klima-Bonus für Eigenheimbesitzer von 20 für den vorzeitigen Austausch alter fossiler Heizungsanlagen (Gaskessel älter als 20 Jahre, alle anderen Kessel unabhängig vom Alter). Ab 2029 wird die Höhe des „Klimabonus“ auf 17 % gesenkt. Ab 2029 sinkt der Betrag alle 2 Jahre um 3 %.
Die Boni können bis zu einer maximalen Förderquote von 70-75 % kumuliert werden. Die maximal förderfähigen Kosten für den Austausch von Heizungsanlagen sind derzeit auf 30 000 € festgesetzt (bei einem Fördersatz von 70 %, was einem Zuschuss von 21.000 € für Einfamilienhäuser entspricht).
Die Förderung einer Wärmepumpe ist an technische Mindestvoraussetzungen geknüpft. Dazu gehören:
- Getrennte Strom- und Warmwasserzähler,
- Einzelprüfung nach EN 14511/EN 14825,
- Jeweilige jahreszeitliche Raumheizungswirkungsgrade (in ƞs oder ETAs) und jährlicher Leistungsfaktor.
- Die Geräuschwerte von Luft-Wasser-Wärmepumpen liegen 5 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt alternativ die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Wärmepumpen für Neubauten können im Rahmen des BEG von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden.
Anträge auf Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können über die BAFA-Website gestellt werden.
Die jeweilige Förderfähigkeit ist der BAFA-Website zu entnehmen: Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)