Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 wurden die Förderbedingungen für den Heizungstausch und energetische Sanierungsmaßnahmen neu strukturiert. Die Wärmepumpe bleibt weiterhin attraktiv und die mit Abstand meistgeförderte Technologie. Allein 2026 wurden bis Ende Juni bereits mehr als 184.000 Förderzusagen für Wärmepumpen erteilt[1].
Fördersätze & Boni
| Förderbaustein | ab 21.07.2026 | |
| Max. Investitionskosten | bis 150 m² 150 m² - 400 m² 400 m² - 1.000 m² > 1.000 m² | 28.000 € pauschal (ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € sinkend) zusätzl. 197 € / m² (ab 01.02.2027 halbjährlich um 3 € / m² sinkend) zusätzl. 118 € / m² (ab 01.02.2027 halbjährlich um 2 € / m² sinkend) zusätzl. 79 € / m² (ab 01.02.2027 halbjährlich um 1 € / m² sinkend) |
| Grundförderung | 30 %, (ab Einführung Wertschöpfungsbonus*: 15 % + 15 % für „Made in EU"-Produkte) | |
| „Natürliche Kältemittel“** | Pflicht ab 01.01.2028 | |
* Der geplante Wertschöpfungsbonus wird voraussichtlich zu Mitte 2027 eingeführt. Die genauen Kriterien werden voraussichtlich bis Ende Januar 2027 vom Wirtschaftsministerium festgelegt.
** Als natürliche Kältemittel gelten nach der Förderrichtlinie namentlich: Propan (R-290), Isobutan (R-600a), Propen (R-1270), Ammoniak (R-717), Wasser (R-718) und Kohlendioxid (R-744). Für die meisten Wohngebäude-Anwendungen ist Propan (R-290) das relevante Kältemittel.[2]
[1] Quelle: BWP-Fördermonitor, Stand 21.08.2026
[2] Quelle: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1. https://bundesanzeiger.de/pub/publication/jLXvW09kHTQoDINAdoC/jLXvW09kHTQoDINAdoC/BAnz%20AT%2027.08.2026%20B1.pdf?0=&inline=
Sonderfall: Austausch Wärmepumpe durch Wärmepumpe
- Austausch bis Q1/2027: Bestehende Wärmepumpen mit einem Baujahr nach dem 01.01.2008 können noch bis zum 1. Quartal 2027 gefördert ausgetauscht werden.
- Danach ist der geförderte Austausch nur noch bei Wärmepumpen mit einer Inbetriebnahme vor dem 01.01.2008 möglich. In diesem Fall beträgt die Förderung pauschal 25 % der Gesamtkosten.
Fördergleichheit R-290 und R-32
Wärmepumpen mit dem Kältemittel R-32 sind bis zum 31.12.2027 genauso förderfähig wie Anlagen mit dem Kältemittel R-290. Maßgeblich ist das Erstellungsdatum der BzA (Bestätigung zum Antrag). Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten nach Erstellung der BzA erfolgen.
Smart-Meter-Pflicht
Für geförderte Wärmepumpen muss der Einbau eines Smart Meters aktiv beauftragt werden, sofern noch kein Smart Meter vorhanden ist.
Gut zu wissen:
- Die Kosten für den Smart Meter können mitgefördert werden.
- Für die spätere Abwicklung mit der KfW sollte der Nachweis über die Beauftragung des Smart Meters aufbewahrt werden.
Unsere förderfähigen Produkte
Erfahren Sie, welche Produktkombinationen förderfähig sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
Häufig gestellte Fragen
Ja. Wärmepumpen mit Baujahr vor dem 01.01.2008 können weiterhin gefördert ausgetauscht werden. Die Förderung beträgt in diesem Fall pauschal 25 % der Gesamtkosten. Wärmepumpen mit Baujahr nach dem 01.01.2008 können noch bis Q1/2027 zu den regulären Förderbedingungen ausgetauscht werden.
Ja, bis zum 31.12.2027 besteht Fördergleichheit zwischen R-290- und R-32-Kältemitteln. Danach entfällt die Förderung für R-32 Wärmepumpen.
Maßgeblich ist das Erstellungsdatum der BzA (Bestätigung zum Antrag). Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten nach Erstellung der BzA erfolgen.
Ja, sofern noch kein Smart Meter vorhanden ist. Der Einbau muss aktiv beauftragt werden („Einbau auf Kundenwunsch“). Die Kosten für den Smart Meter können mitgefördert werden. Den Nachweis über die Beauftragung sollten Sie für die spätere KfW-Abwicklung aufbewahren.
Ab dem 01.01.2029 müssen Gas- und Ölheizungen, die ab dem 29.07.2026 neu installiert wurden, einen steigenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe nutzen. Der vorgeschriebene Anteil beginnt bei 10 % und steigt anschließend schrittweise. Dadurch können Unsicherheiten bei Preis und Verfügbarkeit entstehen. Für Vermieter wird der Betrieb fossiler Heizungen durch die ab 2028 bzw. 2029 geltende 50/50-Kostenteilung zusätzlich unattraktiver.
Grundsätzlich ja. Auch Luft-Luft-Wärmepumpen können über das KfW-Programm 458 gefördert werden, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss die Wärmepumpe mindestens 50 % der Heizlast des zu versorgenden Bereichs abdecken. Je nach technischer Ausführung können weitere Anforderungen.
Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler, der den Stromverbrauch digital erfasst und die Verbrauchsdaten sicher übermitteln kann. So lässt sich der Stromverbrauch genauer überwachen und besser steuern.
Bei einer Wärmepumpe kann ein Smart Meter dabei helfen, den Stromverbrauch und die Nutzung der Anlage besser an das Stromnetz anzupassen.
Noch Fragen zur Förderung?
Die Inhalte auf dieser Seite bieten einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Weiterführende Informationen zu aktuellen Fördersätzen, Fördervoraussetzungen und der Antragstellung finden Sie auf der Website der KfW.