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Die BEG unterstützt Investitionen in energieeffiziente Heiz-, Klima- und Gebäudetechnik. Informieren Sie sich über aktuelle Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Ob Wärmepumpe, Klimaanlage oder weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz: Die BEG bietet vielfältige Fördermöglichkeiten für Wohn- und Nichtwohngebäude. Hier erhalten Sie einen Überblick über die relevanten Förderprogramme und Rahmenbedingungen.

 

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt die wichtigsten Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich. Gefördert werden unter anderem:

  • der Einbau neuer Heizungsanlagen,
  • die Optimierung bestehender Heizsysteme,
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudehülle sowie
  • Investitionen in energieeffiziente Anlagentechnik.

Die Förderprogramme unterscheiden sich je nach Gebäudeart und Anwendungsbereich. Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zu Fördervoraussetzungen, Fördersätzen und förderfähigen Maßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Die Förderprogramme im Überblick

Finden Sie schnell das passende Förderprogramm für Ihr Projekt. Die Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Gebäudeart und Anwendungsbereich.

Fördermöglichkeiten für Heizungstausch und energetische Modernisierung im privaten Wohnbereich.

Förderprogramme für energieeffiziente Heizsysteme in gewerblich genutzten Gebäuden.

Fördermöglichkeiten für Klima-, Lüftungs- und Kältetechnik in Nichtwohngebäuden.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Wärmepumpen mit Baujahr vor dem 01.01.2008 können weiterhin gefördert ausgetauscht werden. Die Förderung beträgt in diesem Fall pauschal 25 % der Gesamtkosten. Wärmepumpen mit Baujahr nach dem 01.01.2008 können noch bis Q1/2027 zu den regulären Förderbedingungen ausgetauscht werden.

Ja, bis zum 31.12.2027 besteht Fördergleichheit zwischen R-290- und R-32-Kältemitteln. Danach entfällt die Förderung für R-32 Wärmepumpen.
Maßgeblich ist das Erstellungsdatum der BzA (Bestätigung zum Antrag). Die Installation muss innerhalb von 36 Monaten nach Erstellung der BzA erfolgen.

Ja, sofern noch kein Smart Meter vorhanden ist. Der Einbau muss aktiv beauftragt werden („Einbau auf Kundenwunsch“). Die Kosten für den Smart Meter können mitgefördert werden. Den Nachweis über die Beauftragung sollten Sie für die spätere KfW-Abwicklung aufbewahren.

Grundsätzlich ja. Auch Luft-Luft-Wärmepumpen können über das KfW-Programm 458 gefördert werden, wenn die entsprechenden Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem muss die Wärmepumpe mindestens 50 % der Heizlast des zu versorgenden Bereichs abdecken. Je nach technischer Ausführung können weitere Anforderungen.

Noch Fragen zur Förderung?

 

Die Inhalte auf dieser Seite bieten einen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Weiterführende Informationen zu aktuellen Fördersätzen, Fördervoraussetzungen und der Antragstellung finden Sie auf der Website der KfW.