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Stand: 01. Juli 2025

Änderung zur Vorversion vom 16. Juni 2025 betrifft die Präzisierung der Definition der berechtigten Fachbetriebe.

DAIKIN Airconditioning Germany GmbH (nachfolgend: DAIKIN) führt ab dem 17. März 2025 bis auf unbestimmte Zeit ein Cashback-Programm (nachfolgend: DAIKIN Cashback) für Fachbetriebe ein.

 

1.    DAIKIN Cashback-Berechtigung

Fachbetriebe, die ihren Geschäftssitz in Deutschland haben, erhalten für während der Programmlaufzeit von DAIKIN Cashback erworbene qualifizierte Produkte (maßgeblich ist das Datum der Bestellung)* nach erfolgreicher Registrierung für DAIKIN Cashback sowie einer Registrierung in DAIKIN Stand by Me (setzt die Inbetriebnahme beim Endkunden voraus) nach Maßgabe dieser Programmbedingungen einen Cashback in Form einer Auszahlung auf das hinterlegte Konto.

*Eine Liste mit den aktuell qualifizierten Produkten ist unter www.daikin.de/cashback abrufbar.

Qualifiziert sind nur neue Produkte, die bei DAIKIN oder einem Händler in Deutschland erworben wurden. Gebrauchte, überholte oder defekte Produkte sind nicht qualifiziert. DAIKIN behält sich das Recht vor, die Auswahl der qualifizierten Produkte oder die Programmbedingungen jederzeit zu ändern, oder DAIKIN Cashback zu beenden. Darüber hinaus können einzelne Seriennummern oder Fachbetriebe aufgrund individueller Vereinbarungen von der Cashback-Berechtigung ausgeschlossen sein. Diese Ausnahmen werden den Betroffenen gesondert und vorab bekannt gemacht. Eine Änderung der qualifizierten Produkte oder die Beendigung des Programms werden jeweils mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten auf www.daikin.de/cashback kommuniziert. DAIKIN Cashback kann für während der Programmlaufzeit erworbene qualifizierte Produkte (maßgeblich ist das Datum der Bestellung) auch nach Beendigung des Programms entsprechend der Bedingungen unter Ziffer 2 in Anspruch genommen werden.

 

Die Inanspruchnahme von DAIKIN Cashback ist nur für Fachbetriebe mit Sitz in Deutschland und einer deutschen Umsatzsteuer-Nummer möglich. Maßgeblich für die Cashback-Berechtigung ist, dass der Fachbetrieb die Installation beim Endkunden durchführt.  Wiederverkäufer und Großhandels-Unternehmen sind von dem Programm ausgeschlossen. Rechnungsstellung im Ausland oder aus dem Ausland sind ebenfalls ausgeschlossen.

 

DAIKIN Cashback kann für jedes qualifizierte Produkt nur einmal in Anspruch genommen werden.

 

Die Inanspruchnahme von DAIKIN Cashback setzt voraus, dass die Rechnung des qualifizierten Produkts übermittelt wird und, dass das Datum der Bestellung bei Abschluss der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt. Für die vollständige Antragstellung ist außerdem eine Registrierung der qualifizierten Produkte in DAIKIN Stand by Me erforderlich, die eine Inbetriebnahme der Anlage beim Endkunden voraussetzt.

 

 

 

2.    Antragstellung für DAIKIN Cashback

 

Die Inanspruchnahme von DAIKIN Cashback setzt die Einhaltung folgender Schritte voraus:

1)     Registrierung für DAIKIN Cashback unter www.daikin.de/cashback.

2)     Angabe der Bezugsquelle des qualifizierten Produkts (DAIKIN bzw. Handelsniederlassung des Großhändlers).

3)     Angabe des Datums der Bestellung des qualifizierten Produkts (ab dem 17. März 2025), welches zum Zeitpunkt des Abschlusses der Antragstellung nicht länger als sechs Monate zurückliegt.

4)     Übermittlung der Rechnung* des qualifizierten Produkts, ausgestellt von DAIKIN oder dem jeweiligen Händler.

5)     Angabe der Seriennummer des qualifizierten Produkts.

6)     Registrierung der Anlage in DAIKIN Stand by Me**.

 

Im Rahmen dieser Schritte sind konkrete Angaben zu dem qualifizierten Produkt und deren Kauf sowie zur Abwicklung des Antrags benötigte personenbezogene Daten zu machen.

 

Alle bereitgestellten Dokumente müssen vollständig und lesbar sein. DAIKIN ist berechtigt, die Übersendung der Originalunterlagen anzufordern. Die Portokosten für die Zusendung trägt der Anspruchsteller.

 

*Als Beleg gilt nur eine Rechnung inkl. Nennung des/der gekauften qualifizierten Produkte/s; das Einreichen einer Bestellbestätigung ist nicht ausreichend. Folgende Kriterien müssen darauf ersichtlich sein: Produktbezeichnung, Händlerdaten, Einzelpreis, Gesamtsumme, gewährte Rabatte und Kaufdatum. Aufgeführte Produkte, die nicht für das Programm relevant sind, können vor dem Hochladen geschwärzt werden.

**Die Registrierung der Anlage in DAIKIN Stand by Me setzt die Inbetriebnahme der Anlage beim Endkunden voraus.

 

Die Registrierung und Antragsstellung werden dem Anspruchsteller per E-Mail bestätigt. Sollten die hochgeladenen Dokumente und/oder Fotos die Anforderungen nicht erfüllen, oder der Antrag aus anderen Gründen nicht korrekt oder unvollständig sein, wird der Anspruchssteller per E-Mail darüber informiert und erhält Gelegenheit, die fehlenden Angaben innerhalb von zehn Tagen nachzuholen bzw. zu ergänzen.

 

Für den Fall, dass die Bedingungen der Inanspruchnahme rückwirkend entfallen (z.B. Rücktritt, Anfechtung des Kaufvertrages über das qualifizierte Produkt), entfällt die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von DAIKIN Cashback und etwaig bereits empfangene Leistungen sind zurückzugewähren. DAIKIN behält sich vor, die Berechtigung der Inanspruchnahme nach Ablauf der sechs Monate ab dem Datum der Bestellung oder nach Beendigung des Programms im Hinblick auf etwaige Rückgaben erneut zu prüfen.

 

3.    Auszahlung von DAIKIN Cashback

Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird eine weitere Benachrichtigung an den Anspruchsteller geschickt. Der Auszahlungsbetrag wird ab dem Zeitpunkt dieser Benachrichtigung jeweils zum Monatsende in einer Summe auf das hinterlegte Bankkonto des Anspruchstellers überwiesen. Die Auszahlungen können nur auf ein EU-Konto des Fachbetriebs getätigt werden. Damit die Auszahlung von DAIKIN Cashback im gleichen Monat erfolgen kann, muss die Antragstellung fünf Werktage vor Monatsende abgeschlossen sein. Ansonsten erfolgt eine Auszahlung im folgenden Monat. Mögliche Forderungen seitens DAIKIN gegenüber dem Anspruchssteller können gegebenenfalls mit dem auszuzahlenden Cashback verrechnet werden.

 

4.    Allgemeine rechtliche Bestimmungen

DAIKIN Cashback unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

DAIKIN behält sich das Recht vor, die qualifizierten Produkte jederzeit zu ändern oder das Programm zu beenden. Eine Änderung oder Beendigung wird mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten auf http://www.daikin.de/cashback bekanntgegeben.

DAIKIN übernimmt keine Verantwortung für verloren gegangene, verspätete, beschädigte oder fehlgeleitete Anträge, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handlungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Programmbedingungen unwirksam sein oder sollte eine Regelungslücke  bestehen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Kopien dieser Programmbedingungen sind auf der Website zum DAIKIN Cashback zu sehen und können kostenlos per E-Mail von der unten angegebenen Adresse bezogen werden.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem DAIKIN Cashback ist München, Deutschland.

 

5.    Kontaktdetails

 

Für das oben genannte DAIKIN Cashback-Programm gelten ausschließlich folgende Kontaktdetails:

 E-Mail:   cashback@daikin.de

Website: https://daikin.de/cashback

 

6.    Datenschutz

 

Die Fachbetriebe verarbeiten die übermittelnden Daten in eigener Verantwortung als Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO.

 

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen unserer Promotion ist die DAIKIN Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 DSGVO. Die durch die Fachbetriebe mitgeteilten Daten verarbeitet die DAIKIN ausschließlich zur Durchführung der Aktion, insbesondere um die Auszahlung der Beträge an die Fachbetrieb vornehmen zu können. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1, S. 1 lit. b DSGVO.

 

Bei der Abwicklung unserer Aktionen und bei der Verifizierung eingereichter Daten wird DAIKIN von einem Fulfilment Partner im Rahmen einer Auftragsverarbeitung unterstützt.

 

Eine Löschung Ihrer Daten erfolgt in der Regel nach erfolgreicher Abwicklung der Aktion. Eine längere Aufbewahrung kann erfolgen, sofern weitere gesetzliche Aufbewahrungspflichten (bspw. Handels- und Steuerrechtliche Pflichten) bestehen.

 

DAIKIN trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen gem. Art. 32 DSGVO, um die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch zu schützen. Ihnen stehen als betroffene Person nach der DSGVO verschiedene Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 21 DSGVO ergeben.

 

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie unter:

https://www.daikin.de/de_de/privatkunden/datenschutzrichtlinien.html

 

 

 

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen gerne für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Sie erreichen ihn per E-Mail an datenschutz@daikin.de.

Hier klicken um die Programmbedingungen herunterzuladen