DAIKIN bietet Ihnen das größte förderfähige Produktportfolio am Markt
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit bündelt die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und erweitert diese zugleich massiv.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Ab 1. Juli 2021 gilt die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)
DAIKIN verfügt als Technologieführer in der Klima-, Kälte- und Wärmepumpentechnologie über das größte förderfähige Produktportfolio im Markt. Ihr Vorteil: Sie benötigen für Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Gewerbekälte, Warmwasser und die Systemsteuerung nur einen einzigen Ansprechpartner, der ihnen von der Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im laufenden Betrieb der Systeme kompetent zur Seite steht.
Welche Neuerungen bringt die BEG?
Luft-Luft-Wärmepumpen sind mit der BEG förderfähig
Neu ist, dass auch Luft-Luft Wärmepumpen – wie DAIKIN VRV Systeme sowie DAIKIN SkyAir bzw. DAIKIN Split – in das Förderprogramm aufgenommen wurden.
Davon profitieren Sie sowohl im Bereich der Nichtwohngebäude als auch im Bereich der Wohngebäude.
Erweiterung der Palette der förderfähigen Geräte
Bei Wohngebäuden werden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen ab jetzt auch Luft-Luft-Wärmepumpen (DAIKIN Split) gefördert.
Im Nichtwohnbereich umschließt das Förderprogramm Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze und DAIKIN VRV Systeme sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen wie DAIKIN SkyAir.
DAIKIN bietet Ihnen in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an.
Freistellung vom EU-Beihilferecht
Um Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor allem auch in Nichtwohngebäuden zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium die BEG beihilfefrei gestellt. Damit unterliegen Förderungen im gewerblichen Bereich nicht länger dem EU-Beihilferecht und der De-minimis Regelung. Davon profitieren vor allem große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler und Filialisten.
Satte Förderung bei Gerätemodernisierung und –tausch
Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden 60.000 € pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Millionen €.
Neu ist auch eine Förderung bis zu 50 % für Wärmepumpen in Wohngebäuden, wenn der Einbau Teil eines längerfristigen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Bedingung für die Förderung von Bestandsgebäuden ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige 5 Jahre zurückliegen.
Einfache Antragstellung
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können Sie ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Beantragung wird fortan deutlich einfacher, indem pro Gebäude nur noch ein Förderantrag für alle gewünschten Geräte gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag immer vor dem Vertragsabschluss bzw. der Auftragserteilung an den Anlagenbauer (Vertragsabschluss) online zu stellen ist.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Damit Sie die Förderung für Lüftungsgeräte oder Maßnahmen bei der Gebäudeklimatisierung erhalten, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Dieser wird zusätzlich gefördert.
Bei der Förderung von Wärmepumpen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional, aber empfehlenswert.
Schrittweise Umsetzung
Die neue Förderrichtlinie wird schrittweise umgesetzt:
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Ab 1. Juli 2021 werden die bestehenden Förderprogramme KfW-Effizienzhaus in die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) überführt und erweitert.
- Bei einer Modernisierung oder dem Einbau einer Lüftungsanlage in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden ist eine Förderung von 20 % möglich.
- Beim Einbau einer Klimaanlage in Nichtwohngebäuden ist eine Förderung von 20 % möglich.
- Bei der Heizungsmodernisierung mit einer Wärmepumpe in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden können Sie mit einer Förderung in Höhe von 35 % rechnen.
- Der Tausch einer Ölheizung in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden gegen eine Wärmepumpe wird mit einer Förderung von 45 % belohnt.
- Neu ist außerdem ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn in Wohngebäuden der Heizungstausch und der Einsatz einer Wärmepumpe Teil eines längerfristigen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Damit werden beim Tausch einer Ölheizung sogar 50 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 € pro Wohneinheit erstattet! Hinzu kommt: Mit diesem Fördersatz wird die Gesamtmaßnahme gefördert, also nicht nur der Heizungstausch selbst, sondern zum Beispiel auch der Rückbau einer alten Ölheizung, die Entsorgung von Öltanks, Malerarbeiten und weitere Umfeldmaßnahmen.
Was wird gefördert?
Wohngebäude (WG)
Bei Wohngebäuden sind fortan neben der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen wie der DAIKIN Altherma 3 H HT und Sole-Wasser-Wärmepumpen auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich. Solarthermie, Gasbrennwert und Hybridwärmepumpe sind weiterhin in der Förderrichtlinie beinhaltet.
Maßnahmen die förderfähig sind:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen)
- sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
- Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
- Efficiency Smart Home
- Heizungssysteme (u.a. Wärmepumpen)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderrahmen:
- max. 60.000€ pro Wohneinheit
- Für die Baubegleitung max. 5.000€ (ab 3 Wohneinheiten 2.000€ je Wohneinheit bzw. max. 20.000€)
Nichtwohngebäude (NWG)
Im Nichtwohnbereich erweitert sich die Palette an förderfähigen Systemen besonders stark: Das Förderprogramm umschließt nun Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze und DAIKIN VRV Systeme sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen wie DAIKIN SkyAir. DAIKIN bietet in allen Produktbereichen förderfähige Systeme an. Die breite Produktpalette an förderfähigen DAIKIN Geräten kann auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgerufen werden.
Maßnahmen die förderfähig sind:
- Maßnahmen an der Gebäudehülle
- sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz)
- Erstinstallation / Erneuerung Lüftungsanlage
- Mess-, Steuer-, Regelungstechnik
- Kältetechnik zur Raumkühlung
- Heizungssysteme (u.a. Wärmepumpen)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderrahmen:
- max. 15 Mio. € (1000€ pro m2)
- Für die Baubegleitung 5€ pro m2 bzw. max. 20.000€
BEG EM: Förderung von Einzelmaßnahmen - Welche Förderbeträge sind möglich?
* Anforderungen zur Förderfähigkeit von Kältetechnik zur Raumkühlung im Nichtwohngebäude
Typ |
Kühlleistung (kW) | ηs,c |
Split / Sky Air | ≤ 12 | ≥ 241% |
Sky Air / VRV |
> 12 | ≥ 210% |
Kaltwassersatz luftgekühlt | < 400 | ≥ 175% |
Kaltwassersatz luftgekühlt | ≥ 400 | ≥ 195% |
Kaltwassersatz wassergekühlt | < 400 | ≥ 215% |
Kaltwassersatz wassergekühlt | < 1500 |
≥ 270% |
Kaltwassersatz wassergekühlt | ≥ 1500 | ≥ 290% |
Rooftop-Raumklimagerät | - | ≥ 160% |
Förderbeispiele
Förderbeispiel Wärmepumpe Grundförderung: 35 % Austauschprämie Ölheizung: 10 % Bonus iSFP*: 5 % Max. mögliche Förderung: 50% * iSFP nur für Wohngebäude |
Förderbeispiel Lüftungstechnik Grundförderung: 20 % Bonus iSFP*: 5 %
Max. mögliche Förderung: 25% * iSFP nur für Wohngebäude |
Wie läuft die Beantragung ab?
Sie können Ihren Antrag zur Förderung der Einzelmaßnahmen in wenigen Schritten beim BAFA stellen.
- In einem ersten Schritt erstellen Sie eine Projektplanung mit Ihrem DAIKIN Anlagenbauer.
- Bei der Antragsstellung können Sie sich von einem Energieeffizienz-Berater beraten lassen. Für die Förderung von Lüftungsgeräten oder Maßnahmen bei der Gebäudeklimatisierung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten sogar Pflicht. Der Energieeffizienz-Experte hilft Ihnen, Planungsfehler zu vermeiden und eine technische Projektbeschreibung zu erstellen, die Sie zur Antragstellung benötigen.
- Sie stellen Ihren Antrag zur Förderung beim BAFA. Dieses prüft Ihren Antrag. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, erhalten Sie den Zuwendungsbescheid. Für die Umsetzung und den Abschluss der Maßnahmen haben Sie 24 Monate ab Erhalt des Zuwendungsbescheids Zeit (Bewilligungszeitraum).
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragen Sie den Anlagenbauer. Bitte achten Sie darauf, dass die Beauftragung erst nach dem Antrag bei der BAFA durchgeführt werden darf.
- Sie reichen alle Rechnungen und Nachweisdokumente bei der BAFA ein.
- Die Fördersumme wird Ihnen überwiesen.
BAFA-Antrag richtig ausfüllen: So geht’s
Sie wollen bei der Modernisierung Ihres Gebäudes profitieren und sich als Privatperson oder Unternehmen Ihre BAFA-Förderung sichern? Dann gilt es den BAFA-Antrag richtig auszufüllen! Das ist weitaus leichter, als Sie vielleicht denken: Denn der Prozess ist einfach und sehr transparent. In diesem Video gibt Ihnen unser Experte Volker Weinmann eine Anleitung und erklärt,
- wie Sie den BAFA-Antrag richtig ausfüllen
- wie der Beantragungsprozess konkret abläuft und
- wo die Angaben zu den förderbaren Geräten im BAFA-Antrag genau hinterlegt werden.
Hier geht es zum erwähnten BAFA-Antragsformular:
Die BEG bietet viele Möglichkeiten, die Energiebilanz Ihres Gebäudes zu verbessern
Wie die Förderung für eine energetische Gebäudesanierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann, veranschaulicht das Video des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Jetzt auch im Altbau - Wärmepumpe statt Öl oder Gas
DAIKIN bietet passende Lösungen für die Renovierung sowie den Tausch von Gasgeräten, Ölgeräten oder sonstiger Heizsysteme, sowie Klimageräten.
Nutzen Sie den Förderservice vom Fachmann und sichern Sie sich bis zu 50 % BAFA Förderung für Ihren Kesseltausch.
Weitere Informationen zum Modernisieren mit Wärmepumpe und zur Förderung erhalten Sie auf www.daikin-heiztechnik.de.
Nehmen Sie Kontakt auf für eine individuelle Unterstützung zu Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der BEG.
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular.
Sie möchten lieber telefonisch beraten werden? DAIKIN hat für Sie ein BEG Infotelefon eingerichtet:
(kostenfrei aus dem deutschen Netz)
Weiterführende Links:
- Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- BMWi - Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- BAFA - Listen der förderfähigen Anlagen
- Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) –
Zuschuss - Antrag auf Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen