

FAQ
Für den Antragsteller selbst hat die Änderung zunächst keinen direkten Einfluss. Die förderfähigen Geräte werden weiterhin beim Antragsprozess des BAFA zur Verfügung stehen. Lediglich in der Fachunternehmererklärung wird es ab 2023 notwendig sein, die bereits heute enthaltenen Punkte zur Netzdienlichkeit und der Wärmemengenmessung zu bestätigen, so dass die Sachbearbeiter der Behörde erkennen, dass die notwendigen Funktionen in der Wärmepumpe enthalten sind.
Die konkreten Anforderungen an Luft-Luft-Wärmepumpen hinsichtlich der netzdienlichen Schnittstelle und der Verpflichtung zu „Smart Grid Ready“ oder „VHP Ready“ werden vom BAFA aktuell geprüft. Bis zur Klärung können keine Anträge für Luft-Luft-Wärmepumpen beim BAFA gestellt werden.
Seit dem 01.01.2023 ist weiterhin das DAIKIN Altherma Portfolio förderfähig. Für den Kaltwasserbereich wird es eine schrittweise Lösung geben (Details siehe weiter unten).
Für Luft-Luft-Wärmepumpen – wie z.B. VRV Geräte – wird die Förderung ab Mitte Februar 2023 herstellerunabhängig vom BAFA vorübergehend Förderung ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme in die Förderung ist in Klärung.
Darüber hinaus ist eine Lösung für den Split und Sky Air Bereich bereits in der Entwicklung und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres zur Verfügung stehen.
Anträge, die bis zum 31.12.2022 gestellt wurden, können im Laufe der nächsten 2 Jahre umgesetzt werden und müssen den neuen ab 01.01.2023 geltenden Anforderungen rückwirkend nicht entsprechen.
Welche zusätzlichen technischen Features werden notwendig?
Soll das System förderfähig sein, müssen teilweise Zusatzoptionen bei der Bestellung angegeben werden:
Für VRV
Seit 10.02.2023 ist ein Beantragen der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen beim BAFA vorübergehend nicht möglich, bis die Förder-Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle, den hydraulischen Abgleich sowie den Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 geklärt sind. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Um auch nach Klärung, der oben beschriebenen Anforderungen, Anträge zur BEG Förderung für VRV Systeme im Jahr 2023 stellen zu können, wird zusätzlich ein DAIKIN „intelligent Tablet Controller“ iTab oder ein „intelligent Touch Manager“ iTM mit DAIKIN Cloud Service Anbindung und der Einsatz einer Zusatzplatine notwendig.
Für Kaltwasser
Im Rahmen unserer Kaltwasser-Systeme mit Wärmepumpenfunktion ist eine schrittweise Integration der für die Förderung benötigten Features in die unterschiedlichen Baureihen geplant. Den Start wird der R32 VRV Chiller machen, für den eine Zusatzplatine benötigt wird, um in den Anspruch der Förderung zu kommen. – Detaillierte Informationen zu den weiteren Baureihen folgen.
Für DAIKIN Altherma
Die Wärmepumpen ab der DAIKIN Altherma 3 Baureihe bleiben weiterhin – auch ab 01.01.2023 – förderfähig, hier sind bereits alle notwendigen Schnittstellen integriert.
Für Split und Sky Air
Eine Lösung für den Split und Sky Air Bereich ist bereits in der Entwicklung und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung stehen.
Projekte, für die ein Antrag für Split und Sky Air Systeme, bis zum 31.12.2022 gestellt wurde, können im Laufe der nächsten 4* Jahre umgesetzt werden und müssen die neuen Anforderungen rückwirkend nicht umsetzen.
Was geschieht mit Anträgen, die bereits vor 2023 eingereicht wurden?
Für Anträge, die bis zum 31.12.2022 eingereicht werden, gelten die aktuell gültigen technischen Mindestanforderungen. Eine Nachrüstpflicht anhand der neuen Anforderungen, die ab 2023 gelten, besteht für diese Anträge nicht. Somit können Ihre Kunden zusätzlich Geld sparen, wenn sie ihren Antrag vor dem 01.01.2023 einreichen
Zusammenfassung:
Bei Förder-Anträgen, die Sie bis 31.12.2022 gestellt haben, haben Sie 4* Jahre Zeit für die Umsetzung. Es besteht keine Nachrüstpflicht der neuen Anforderungen, die seit 2023 gelten.
- VRV, Daikin Altherma und ein Teil der Kaltwasser-Systeme werden auch ab 2023 weiterhin förderfähig bleiben. (Die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen (wie z.B. VRV) ist seit Mitte Februar 2023 vom BAFA vorübergehend ausgesetzt. Wir informieren Sie, sobald die Förderung wieder fortgesetzt wird.
- Die Förderung für Split und Sky Air Systeme kann voraussichtlich im Laufe des Jahres 2023 wieder beantragt werden.
- *Diese Frist gilt nur, wenn vor Ablauf der ersten 2 Jahre ein Verlängerungsantrag gestellt wird.Um Ihnen auch in Zukunft die Auswahl so leicht wie möglich zu machen, wird DAIKIN BEG-Pakete zur Verfügung stellen, in denen bereits alle notwendigen technischen Features enthalten sind, um die seit 2023 geltenden Anforderungen zu erfüllen.
Weitere Details hierzu sowie eine vollständige Liste mit allen seit 2023 förderfähigen Systemen folgen in Kürze.